Zusätzliche Angaben
1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Auschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann.
2. Formale Ausschlusskriterien - Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV 2.2 der Bekanntmachung)
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 GWB Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegen
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teilnahmeantrag ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/ Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung
(Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
-Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
5. Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs, 7 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung, Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch geführt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Anfragen der Bewerber erteilt, die bis spätestens bis zum 06.09.2022 elektronisch gestellt werden.
7. Die Rechnungslegung muss grundsätzlich auf die zwei auftraggebenden Bereiche der Hansestadt Lübeck Bereich 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften und Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr gem. einem noch abzustimmenden prozentualen Schlüssel aufgeteilt werden.