Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle verlangt vom Bestbieter im Fall der beabsichtigten
Zuschlagserteilung
die nach dem
Thüringer Vergabegesetz vorzulegende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer
nach Tagen bestimmten Frist, § 12a Abs. 2 ThürVgG.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Nachweise und
Erklärungen ist der Bieter auszuschließen.
Vergabeunterlagen werden nur in digitaler Form, kostenlos, ohne Registrierung über
die
Kommunikation mit der Vergabestelle zum Verfahren: Sie können Anfragen mit der
Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe stellen.
Es wird den Interessenten zu der Registrierung geraten. Denn nur registrierte
Nutzer, die
ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-
Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren
informiert.
Es gilt deutsches Recht.