Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Das vorliegende Nachtragsangebot betrifft Planungsänderungen, die von der PT1 Planung nicht abgedeckt sind. nach Durchsicht der übergebenen Unterlagen stellen wir fest, dass die angebotenen Leistungen durch die Planung Leit- und Sicherungstechnik DB Engineering & Consulting als fachlich korrekt und dem Grunde nach plausibel gewertet wurden.
Dahingehend möchten wir mitteilen, dass die Beauftragung der zusätzlichen Leistungen aus unserer Sicht dem Grunde nach unstrittig gewertet wurde und nunmehr die Prüfung vorzunehmen ist, inwiefern diese Leistungen durch einen bestehenden Rahmenvertrag mit der Fa. Thales abgedeckt sind.