652859-2022 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt Main: Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
OJ S 228/2022 25/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gerstlauer, Frank
E-Mail: frank.gerstlauer@deutschebahn.com
Telefon: +49 71120921969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
22FEI60681 / ESTW-R Nördlingen
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60681
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
22FEI60681 / ESTW-R Nördlingen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Elektronisches Stellwerk - ESTW-R Nördlingen
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemäß Modulvertrag 5, Punkt 5.2 im Nichtoffenen Verfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen
Modulvertrag 5 abgeschlossen hat. Der Modulvertrag 5 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern. Er wurde gemäß Anlage 10 der LuFV (Anwendung, da ESTW-Projekte überwiegend LuFV-finanziert werden) in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren abgeschlossen. Der öffentliche
Teilnahmewettbewerb wurde durch ein EU-weites Prüfsystem ersetzt (zulässig gemäß §48 der SektVO).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
22FEI60681 / ESTW-R Nördlingen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/11/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Scheidt & Bachmann Signalling Systems GmbH
Postanschrift: Breite Str. 132
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/11/2022