65295-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe Linienbündel Neckargemünd
OJ S 20/2026 29/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Kreis
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Heidelberg
E-Mailinfo@vrn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe Linienbündel Neckargemünd
BeschreibungDer Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Kennung des Verfahrens7769ee67-d781-481b-aaef-ede25ee8aaca
Vorherige Bekanntmachung733292-2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensZur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRhein-Neckar-Kreis
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen des Linienbündels Neckargemünd
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeidelberg
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Bergstraße
Land, Gliederung (NUTS)Bergstraße (DE715)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Neckargemünd
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Betrug§ 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Korruption§ 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8 und 9 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen§ 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern§ 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten§ 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Absatz 1 Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Absatz 1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren§ 124 Absatz 1 Ziffer 8 und 9 GWB (fakultative Ausschlussgründe)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBuslinienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel Neckargemünd
Beschreibung• Linie 735: Heidelberg - Neckargemünd - Schönau – Heiligkreuzsteinach • Linie 736: Schulverkehr Kleingemünd - Neckargemünd • Linie 737: Wiesenbach - Reilsheim - Gauangelloch – Gaiberg • Linie 743: Meckesheim - Mönchzell - Lobenfeld - Waldwimmersbach • Linie 744: Schulverkehr Lobenfeld – Waldwimmersbach • Linie 746: Schulverkehr Neckargemünd GHS • Linie 748: Neckargemünd – Elsenztal – Meckesheim (– Lobbach/Zuzenhausen) • Linie 752: Heidelberg - Neckargemünd - Dilsberg - Mückenloch • Linie 753: Mückenloch - Dilsberg - Neckargemünd – Kleingemünd • Linie 754: Heidelberg - Neckargemünd - Waldwimmersbach - Schönbrunn • Linie 755: Heidelberg - Neckargemünd - Waldhilsbach - Bammental (-Sinsheim) • Linie 817: Grein - Darsberg - Neckarsteinach
Interne KennungLOT-0001 E22524786
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge1 539 000 Kilometer
Optionen
Beschreibung der OptionenIm Leistungsbaustein B wird die anteilige Umstellung des Fuhrparks (ca. 1/3 der Fahrzeugflotte) auf emissionsfreie Fahrzeuge ausgeschrieben. Im Leistungsbaustein A1 wird ein an die ab 2028 geplante Neuordnung der S-Bahn Rhein-Neckar angepasstes Betriebskonzept ausgeschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtRhein-Neckar-Kreis
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen des Linienbündels Neckargemünd
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeidelberg
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Stadtbereich Heidelberg im Rahmen des Linienbündels Neckargemünd
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKreis Bergstraße
Land, Gliederung (NUTS)Bergstraße (DE715)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des Linienbündels Neckargemünd
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/12/2026
Enddatum der Laufzeit13/12/2036
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungFolgeausschreibung des Linienbündels in 10 Jahren geplant
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter:https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023- satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr- Tarift_MindLohnGBWrahmen. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Baden-Württemberg (LTMG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle. Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 14 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungs-summe. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 6

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 14 14.2 d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 14 14.3 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in vorstehender Ziffer 14.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Aufgabenträgers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Aufgabenträgers nicht aufgelöst / wider-rufen werden können.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 15 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der Angebotsabgabe– etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Aufgabenträgers aufgelöst / widerrufen werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: a) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. – bei ausländischen Bietern – eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 15 15.4 c) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2020 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens 1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im Linienverkehr.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Er-klärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: b) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Angebotsabgabe).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen“ als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen • Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 8). • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. • Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: d) Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngebotsbedingungen Ziffer 13 Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: e) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis- und Qualitätswertung
BeschreibungDen Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPreis- und Qualitätswertung
BeschreibungDen Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergaben.vrn.de/E22524786
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E22524786
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/03/2026 10:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung er Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVerkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00011998
PostanschriftB 1, 3-5
StadtMannheim
Postleitzahl68159
Land, Gliederung (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0 62 1107 700
Internetadressehttps://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRhein-Neckar-Kreis
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE143296677
PostanschriftKurfürsten-Anlage 38-40
StadtHeidelberg
Postleitzahl69115
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStadt Heidelberg
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE143586443
StadtHeidelberg
Postleitzahl69117
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
E-Mailinfo@vrn.de
Telefon0621107700
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerUSt-IdNr.:DE811469974
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon07219268730
Internetadressehttps://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt1/referat-15-vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0e910188-9a73-4189-bc01-1a280f257415  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/01/2026 09:34:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung65295-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe20/2026
Datum der Veröffentlichung29/01/2026