Zusätzliche Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und
kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese
Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur
Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines
ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen
interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und in wieweit mit
dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne §
18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros)
oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1.DB Engineering & Consulting
GmbH 2.Hutzler Baumanagement GmbH u. Co. KG 3.BAUGRUND STRALSUND Ingenieurgesellschaft
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mbH. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines
vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu
stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung
spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von
weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge
zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung
eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage
der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält
sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen
aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw.
einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7
corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur
Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet.
Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich
zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.