Haupttätigkeit(en) Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag über die Umsetzung von Marktforschungsprojekten bei Bedarf
Referenznummer der Bekanntmachung: 2365073
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über die Umsetzung von Marktforschungsprojekten bei Bedarf:
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Leipzig GmbH (nachfolgend „Leipziger Stadtwerke“ genannt) gehört zu den größten Stadtwerken in Deutschland. Angesichts des intensiven Wettbewerbs auf dem Energiemarkt benötigen sie Kennzahlen und operative Steuerungsmöglichkeiten für die Kundenzufriedenheit und -loyalität sowie für die kundenseitig wahrgenommene Prozesszufriedenheit an Kundenkontaktpunkten. Darüber hinaus benötigen die Leipziger Stadtwerke unmittelbar handlungsrelevante Erkenntnisse zu aktuellen, individuellen Themen sowie zum Status Quo ihrer Marke. Diese ist seit 2016 Teil der Markenfamilie „Leipziger Gruppe“, zu der u.a. auch die Marken Leipziger Verkehrsbetriebe und Leipziger Wasserwerke gehören. Mit der gemeinsamen Markenstrategie im Konzern wird ein integrativer Ansatz verfolgt, der in einer gemeinsamen Markenpositionierung und in einer hohen Selbstähnlichkeit der Leipziger Marken untereinander zum Ausdruck kommt. Der integrative Ansatz erfordert eine übergreifende Steuerung der gesamten Markenfamilie und damit auch ein übergreifendes Instrument zum Markencontrolling. Die Leipziger Stadtwerke fungieren dabei als Auftraggeber für die Markenmessung der gesamten Leipziger Markenfamilie.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 088-267690
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 18/10/2023
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Management Consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbH
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/10/2023