653418-2022 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 228/2022 25/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg (Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW))
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: ibbw-lap@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Kultusministeriums Baden-Württemberg
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
IT-Dienstleistungen für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung eines IT-Fachverfahrens für Lehramtsprüfungen (LAP)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2038
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung eines IT-Fachverfahrens für Lehramtsprüfungen (LAP)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter anderem dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich geeignete IT-Fachverfahren zur Verfügung zu stellen.
Über das IT-Verfahren "LAP" werden jährlich ca. 50.000 Einzelprüfungen im Rahmen der Ersten und der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung für angehende Lehrkräfte organisiert und abgewickelt. Dafür stehen den Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes innerhalb von LAP 120 Dialogmasken und mehr als 150 Auswertungsreports zur Verfügung.
Das System ist bereits über 15 Jahre alt und soll mittelfristig durch ein neu zu entwickelndes Gesamtverfahren für die Lehrkräfteausbildung abgelöst werden.
Bis zur Produktivsetzung des neuen Systems muss LAP weiter nutzbar bleiben.
Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Beauftragung eines Dienstleisters für
- Pflege/Wartung
- Support/techn. Consulting
- Weiterentwicklungen
des jetzigen LAP-Systems mit dem Ziel, die erforderlichen Funktionen bis zur Einstellung des Verfahrens aufrecht zu erhalten.
Vorzunehmende Anpassungen sollen eng mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Für weitere Einzelheiten wird auf die "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 177-501481
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung eines IT-Fachverfahrens für Lehramtsprüfungen (LAP)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CONET ISB GmbH
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ64GE
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/11/2022