Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Entgegen der ursprünglichen Planung muss der Bahnsteig in Strullendorf um 5m verschoben werden, um Arbeiten an der
Aufzugsanlage durchzuführen. Verbunden damit ist aufgrund der INA-Berechnung die Verschiebung eines 500 Hz-Magneten.
Dies stellt eine Signalmarkleistungen dar, die aus Gewährleistungsgründen nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer Siemens
erbracht werden.