Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen ist.
Mit dem Russland-Ukraine Krieg und dem damit verbundenen hohen Aufkommen an Flüchtlingen und all den damit verbundenen Aufgaben, war in diesem Umfang nicht zu rechnen.
Aktuell ist ein sehr hoher Zugang von Flüchtlingen, die das Landesamt erreichen. Die Belegungszahlen steigen täglich und die Kapazitäten aller Liegenschaften sind ausgereizt. Die Gesamtbelegung liegt aktuell (Stand 20. Sep. 2023) bei 6.000 Personen. Die Zugänge kommen schneller als eine Verteilung stattfinden kann, so dass die Bettenkapazität ausgeschöpft ist. Mit der Entwicklung der Zahlen konnte in diesem Umfang so nicht gerechnet werden. Aufgrund der anhaltenden volatilen Situation an der weißrussisch-polnischen Grenze ist - wie auch in anderen Ländern - insgesamt ein steigender Zugang von Schutzsuchenden zu verzeichnen. Hinzu kommen auch Aufnahmen von anderen Geflüchteten.
Dies führt zu einer erheblichen Erhöhung der Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterkünften.
Daher wurde die Entscheidung zur Eröffnung der Standorte der Landesunterkunft Kiel am 09. Oktober 2023 getroffen. Diese Landesunterkünfte sollen am 20. November 2023 den Betrieb aufnehmen können. Um eine Versorgung der Bewohner/-innen der neuen Landesunterkünfte in der Landesunterkunft Kiel ab dem ersten Unterbringungstag sicherzustellen, ist kurzfristig ein Vertragspartner zu finden, der diese Leistung erbringen
kann.
Die Bewachung der Bewohner der Landesunterkunft muss sichergestellt sein. Aufgrund der nicht vorhergesehenen Ereignisse muss eine Interimsvergabe von drei Monaten vergeben werden. Vor diesem
Hintergrund, wird der Vertrag bis zum 15. Februar 2024 geschlossen, danach monatlich kündbar zum Ende des Folgemonats. Die Vertragslaufzeit beträgt höchsten ein Jahr.