653785-2023 - ErgebnisDeutschland-Mannheim: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 208/2023 27/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE 213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe_rnv@schulze-hagen.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rnv-online.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- und Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
eTarif Pro
Referenznummer der Bekanntmachung: 120-22-E19
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung, Bereitstellung, und Inbetriebnahme einer Software-Gesamtsystemlösung nebst Systemservice und Schulung zum Betrieb der angestrebte Plattformlösung inkl. Frontend für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Möhlstraße 27 68165 Mannheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs durch eine attraktive und flexible Erweiterung ihrer Angebote zu reduzieren und damit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Zum einen soll das Sponsoring von Drittmitteln für den Endverbraucher z. B. durch gesponsortes Mobilitätsbudget ermöglicht werden. Die flexiblen Einstellungsmöglichkeiten im Sponsoring-Portal sollen eine Erweiterung zu den bestehenden Job-Tickets bieten und eine Vielzahl von ergänzenden Sponsoring-Beziehungen (z. B. Gastronomie/Hotellerie- Gast; Einzel- und Großhandel - Kunde; Vermieter - Mieter) ermöglichen. Zum anderen soll ein mutli- bzw. intermodales Gegenangebot durch die konsequente Verzahnung von ÖPNV, Radverkehr, E-Scooter und weiteren Sharing-Angeboten zum motorisierten Individualverkehr geschaffen werden. Vermeintliche Nachteile der jeweils einzelnen Verkehrsmittel sollen durch die gegenseitige Kombination, der sich ergänzenden Angebote und der Sponsoring-Funktion minimiert werden.
Um die Vielzahl der existierenden Mobilitätsangebote im Verkehrsverbund Rhein Neckar (VRN) zugänglich zu machen, bedarf es einer einheitlichen, einfache zu befindenden und breit verfügbaren digitalen Zugangslösung. Dieses Zugangsmedium muss so gestaltet werden, dass bestehende kommunikative Zugangshemmnisse intuitiv überspielt und technische Grenzen nicht wahrnehmbar gestaltet werden. Für den Nutzer müssen die Zu- und Übergänge zwischen den intermodalen Angeboten zum "Kinderspiel" werden. Realisiert werden soll dies durch eine sogenannte multi- und intermodale Sponsoring- und Vertriebsplattform. Deren Basis soll eine Backend-Lösung zur intelligenten Verknüpfung von beteiligten Hintergrundsystemen (Informations-, Auskunfts-, Buchungssysteme, Abrechnung etc.) bilden. Das Backend ist so zu gestalten, dass die Plattformfunktionalitäten in Teilen bis vollständig, je nach Anforderung und Sinnhaftigkeit, in beliebige Frontends, wie z.B. Apps, Webseiten oder Verkaufsoberflächen eingebunden und über diese Nutzerzugänge hergestellt werden können.
Über die Plattform sind Routing-Auskünfte für die ÖPNV-Nutzung sowie weiterer einzubindender Verkehrsmittel (z. B. e-Scooter, On-Demand-Shuttle FIPS, Bike- und Car-Sharing) anzubieten. Hierzu soll zunächst die bisherige Verbindungsauskunft mit klassischem ÖPNV um weitere Mobilitätsangebote zu einer multi- und intermodalen Auskunft erweitert werden.
Ziel ist die Beschaffung einer Plattformlösung, über die verschiedene Mobilitätsangebote (siehe Leistungsbeschreibung) im multi- bzw. intermodalen Kontext gemeinsam beauskunftet, gebucht und abgerechnet werden können. Als zentrale, mandantenfähige Online-Vertriebs- und Informationsplattform soll diese die Basis für die Umsetzung künftiger digitaler Kundenlösungen stellen. Primärer Bestandteil dieser Plattformlösung ist das Backend, in welchem die Zugänge (Schnittstellen) der verschiedenen Mobilitätsdienstleister zusammengeführt werden. Das Backend ist skalierbar hinsichtlich der Einbindungsmöglichkeit weiterer Mobilitätsangebote sowie unterschiedlichster Nutzer-Frontends zu gestalten.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Insofern wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Preisblatt und die darin aufgelisteten Optionsleistungen verweisen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 119-336623
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6CKP
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bml.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/10/2023