Beschreibung der Beschaffung
Die 237. Vergleichende Prüfung "Personalmanagement III" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen (insbesondere Internes Kontrollsystem und Vier-Augen-Prinzip) untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Der Auftragnehmer wird zudem die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen des Personalmanagements (Personalbedarfsplanung, Personalgewinnung Personalmarketing, Personalwirtschaft, Personalorganisation, Personalentwicklung, Personalbindung, Personalcontrolling, Personalverwaltung und -abrechnung) untersuchen und Entwicklungspotenziale hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung identifizieren. Der Auftragnehmer wird außerdem untersuchen, welchen Einfluss der demografische Wandel, die Corona-Pandemie sowie die Digitalisierung/OZG auf das Personalmanagement haben und mit welchen Maßnahmen die Kommunen den vorgenannten Herausforderungen begegnet sind. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist außerdem die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern zu betrachten, die Flexibilität und Erreichbarkeit der Verwaltung sowie die mittelfristigen finanziellen Auswirkungen vergleichend zu bewerten. Prüfungsgegenstand: 16 Städte / Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind: Alsfeld, Babenhausen, Bad Nauheim, Bad Wildungen, Dietzenbach, Eschwege, Frankenberg (Eder), Groß-Umstadt, Heusenstamm, Hünfeld, Kirchhain, Langen, Pohlheim, Rodgau, Schlüchtern, Schwalmstadt Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021.