Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen ist.
Aufgrund des Zustroms an Asylsuchenden in Schleswig-Holstein durch den Russland-Ukraine Krieg, dient dieses Verfahren der Sicherung der Betreuung/Beratung zur Versorgung Asylsuchender in der Unterbringungseinrichtungen Glückstadt.
Um weitere Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurde am 12. Sep. 2023 vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung entschieden, dass die Landesunterkunft Glückstadt schnellstmöglich für maximal 600 Personen reaktiviert wird. Der Standort wurde bereits mehrmals in Zeiten hoher Belegungen genutzt und war im Leerstand.
Die Betreuung/Beratung der Bewohner der Landesunterkunft muss sichergestellt sein. Aufgrund der nicht vorhergesehenen Ereignisse muss eine Interimsvergabe von drei Monaten vergeben werden. Vor diesem Hintergrund, wird der Vertrag bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen, danach monatlich kündbar zum Ende des Folgemonats.