Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe kann nach einer technischen Bewertung nicht davon ausgegangen werden, dass bis zum geplanten Abschluss der Sanierung im 2. Halbjahr 2025 eine ETCS-Streckenausrüstung eines anderen Anbieters als Siemens Mobility mit der bereits vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik von Siemens Mobility einwandfrei und sicher kombiniert werden kann. Die Fristen der Sektorleitlinie lassen eine Zulassung neuer Produkte nicht unter drei Jahren zu. Eine erste erfolgreiche Integration von Anlagen verschiedener Hersteller ist im Best Case erst im Jahr 2026 zu erwarten, also erst nach der planmäßigen Inbetriebnahme des Hochleistungskorridors. Solange eine solche Zulassung nicht vorliegt, muss der Hersteller des ETCS Labor- und Feldtest zum Nachweis aller Funktionen des ETCS und der Rückwirkungsfreiheit durchführen. Ähnliches gilt für die Umsetzung der Zugnummernmeldeanlage (ZMA) über die Standardbedienschnittstelle (SBS). Unter Berücksichtigung der für Feldtest zu nutzenden Sperrpausen, müssten in diesem Projekt weit mehr Sperrpausen eingerichtet werden und es würden allein die Feldtests mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen. Das Zurückgreifen auf eine generische Zulassung führt zu einer deutlichen Beschleunigung des Zulassungsprozesses um mindestens 6 Monate. Die herstellerspezifischen Lösungen sind bereits entwickelt, zugelassen bzw. im Rahmen anderer Projekte unmittelbar vor der Zulassung, während herstellerübergreifende Lösungen weder ausgereift noch erprobt sind und deren Zulassung auch nicht ansteht. Die technische Unmöglichkeit der Zusammenschaltung der vorhandenen Stellwerkstechnik mit dem ETCS über die SCI-RBC ergibt sich nicht aus der Technik selbst, sondern erst im Zusammenhang mit dem vorgegebenen Zeitrahmen. Bei der Vergabe an ein anderes Unternehmen als Siemens Mobility besteht die erhebliche Gefahr, die im Rahmen der Generalsanierung vorgesehene 5-jährige Baufreiheit nach den Sanierungsarbeiten nicht zu erfüllen. Die zeitliche Vorgabe des Abschlusses der Generalsanierung Ende des Jahres 2025 ist auch keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern von sachlichen Erwägungen getragen. Die Folgen einer längeren Sanierung wären sowohl für die DB Netz AG selbst als auch im Sinne der Daseinsvorsorge für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und Reisenden, den Gütertransport und die Stärkung der Schiene erheblich.