654172-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Straßenausrüstung
OJ S 208/2023 27/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung und Wartung von Dialog Displays
Referenznummer der Bekanntmachung: T50164823
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34920000 Straßenausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Dialog Displays für Stadtgebiet München:
46 Dialog Displays liefern und installieren, 5 Jahre Wartung und Unterhalt + Standortversetzungen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadtgebiet München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Über das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt München sollen mobile Dialog-Display-Anlagen aufgestellt werden.
Diese dienen zur individuellen Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit und sollen, durch Anzeige von Lob und Tadel, zu deren Reduzierung und zum subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
Die Rahmendaten der Dialog-Displays, wie z.B. die technischen Voraussetzungen und das optische Aussehen wurden seitens des Auftraggeber im Vorfeld bereits weitestgehend definiert. Zu diesen zählen insbesondere eine autarke Energieversorgung und ein mobiles Fundament, was beides dafür sorgt, dass keine Tiefbauleistungen nötig sind. Außerdem soll es eine Mobilfunkanbindung und ein webbasiertes Störungsmanagement geben.
Für jeden Stadtbezirk sollen bis zu zwei Dialog-Display-Anlagen zur Verfügung stehen. Der entsprechende Stadtbezirk kann über deren Standort frei entscheiden. Dieser darf wiederum maximal einmal jährlich gewechselt werden.
Das Vorhaben besteht somit im Wesentlichen aus den nachfolgenden Leistungen:
- ca. 46x Beschaffung, Erstinstallation und Inbetriebnahme von Dialog-Display-Anlagen
- ca 92x Standortversetzung
- Funktionsüberwachung/Monitoring (per Fernüberwachung oder vor-Ort)
- Instandsetzungen der Einrichtungen im Störungsfall
- Wartung und Support
Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen entsprechend diesem Leistungverzeichnis sind fachliche Kenntnisse im Bereich Straßen-/Verkehrsbau sowie der elektrischen Verkehrsinfrastruktur.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Hinweise:
- Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen entsprechend diesem Leistungsverzeichnis sind fachliche Kenntnisse im Bereich Straßen-/Verkehrsbau sowie der elektrischen Verkehrsinfrastruktur.
- Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 102-320973
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Swarco Traffic Systems GmbH
Ort: Unterrensingen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/10/2023