654177-2021 - ErgebnisDeutschland-Markt Oberstdorf: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 247/2021 21/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Oberstdorf
Postanschrift: Prinzregenten-Platz 1
Ort: Markt Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
E-Mail: vgv@meixner-partner.de
Telefon: +49 82150105192
Fax: +49 8215010510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-oberstdorf.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erweiterung Gymnasium Oberstdorf, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Markt Oberstdorf plant die Erweiterung des Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium, Rubinger Straße 8 in 87561 Oberstdorf. Die Maßnahme beinhaltet die Erweiterung des Schulgebäudes von Zwei- auf Dreizügigkeit, den Abbruch einer Zweifeldsporthalle und den Neubau einer Dreifeldsporthalle.
Die Mittelschule samt Turnhalle ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Der Architekt hat die LPH 1 bereits erbracht. Es wird eine Variante der Machbarkeitsstudie bevorzugt, Änderungen zur Optimierung sind aber möglich. Ein vorläufiges Raumprogramm liegt vor, das ggf. noch um Flächen für die Ganztagesbetreuung erweitert werden muss. Die Wirtschaftlichkeit für den Neubau einer Tiefgarage ist in der LPH 2 vom Architekten zu betrachten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Hauptort der Ausführung: 87561 Oberstdorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Plaungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— LPH 1-9: Bezeichnung von digitalen Dokumenten nach Vorgaben des Auftraggebers (unterschriftsreif),
— LPH 1: Bestandsaufnahme vorhandener technischer Anlage,
— LPH 2: Mitwirken bei einer vertieften Kostenschätzung (bis zur 3. Gliederungsebene),
— LPH 2: Stellungnahme zum textlichen Teil des Antrags auf Gewährung von Fördermitteln mit Darlegung der gewählten Anlagentechnik,
— LPH 3-5: Mitwirken und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (bis zur 3. Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken
— LPH 6: Erstellen eines technischen Wartungs- und Betriebshandbuchs f. alle Betriebseinrichtungen (Bestand u. Neubau), inkl. Dokumentation
— LPH 9: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistung für die ersten 5 Jahre zur Optimierung der Verbräuche (1x jährlich)
— LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Bei diesem Projekt werden Förderungen bei der Regierung von Schwaben beantragt.
Die Maßnahme beinhaltet folgende Leistungsbereiche: Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen , ggf. Blockheizkraftwerk, zentrale oder dezentrale Raumlufttechnische Anlagen, Luftfilteranlagen, automatische Nachtauskühlung, Bestandserfassung und Erweiterungskonzepte für die Bestandsanlagen, technische Wartungs- und Betriebshandbücher für den Bestand und den Neubau inkl. Dokumentation.
Voraussichtlicher Zeitplan:
Die Angebotswertung ist vorgesehen für Oktober 2021. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht Anfang November 2021. Der Planungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Fertigstellung der Schulerweiterung ist bis Mitte 2025 vorgesehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 33
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Gewichtung: 42
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 25
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt:
— Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8+9, gem. § 55 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 149-397073
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IWTI Gebäudetechnik GmbH
Postanschrift: Meitnerstraße 10
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Unterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebotsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht.
c) Angebotsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Angebotsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Angebot beizulegen.
e) Informationspflicht des Bieters: Die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Einreichungsfrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Einreichungsfrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Einreichungsfrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/12/2021