Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT 49: Infolge der Änderung der technischen Planung (2 TR) im PFA 5.2 war die Überarbeitung der umweltrelevanten
Genehmigungsplanung notwendig. Technischen Änderungen resultierten u.a. als Folge der Vorgaben der parlamentarischen
Befassung (insb. zusätzliche Lärmschutzwände u. Rettungswege). Zudem wurde aufgrund des Alters der Kartierdaten die
Biotoptypenkartierung aktualisiert, wobei sich zahlreiche Änderungen ergeben haben. Des Weiteren liegen aktualisierte Landschaftsrahmenpläne vor. Die entsprechenden Anpassungen betreffen UVS, LBP; FFH-VP und WRRL. Die Ende 2020 fertiggestellten und an das EBA übergebenen Umweltunterlagen sind daher auf Anforderung der DB Netz AG grundsätzlich zu überarbeiten.