Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen haben zunächst nur einen Teilnahmeantrag einzureichen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden aus den grundsätzlich geeigneten Bewerbern anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die aufgeforderten Bieter haben ein verbindliches Erstangebot einzureichen. Bieter, die ein fristgemäßes und inhaltlich vollständiges Erstangebot eingereicht haben, werden zur Angebotspräsentation und ggf. zur Verhandlung über ihre Angebote eingeladen. An diesen Verhandlungsgesprächen müssen der benannte Projektleiter sowie dessen Stellvertreter zwingend teilnehmen. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, ihre finalen Angebote einzureichen, in denen die Ergebnisse der Verhandlung berücksichtigt werden. Diese Angebote werden einer abschließenden Wertung anhand der Zuschlagskriterien unterzogen. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und Gewichtung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Wertungsmatrix (Anlage V.5). Auf das Angebot mit dem besten Wertungsergebnis wird der Zuschlag erteilt.
Kein Bieter hat Anspruch darauf, dass über sein Angebot verhandelt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf eines der Erstangebote zu erteilen.