Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 2.800 t flüssigem Flächenenteisungsmittel je Saison für die Flugbetriebsflächen, auf
Kaliumformiat-Basis (triazolfrei) mit mindestens 50 % Wirkstoffanteil, vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur
Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel "Pergrip Run NF" der Fa.
Perstorp, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel "Pergrip Run KF" der Fa. Perstorp und
"Clearway F1" der Fa. Eastman.
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur
freigegebene
Flächenenteisungsmittel auf dem Betriebsgelände des Flughafen München
eingesetzt werden und bedürfen einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern
(LAS) nach entsprechender Zulassung (positive Einzelfallbeurteilung) des LfU.
(Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den
ausgeschriebenen Zeitraum nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer
nachgewiesen wird.
Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab
Antragstellung zu berücksichtigen.
Den Antrag auf (Erst-)Zulassung eines neuen Enteisungsmittels kann ausschließlich der Auftraggeber beim LAS stellen.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
1. ein formloses Schreiben des Bewerbers/Bieters auf Zulassungsbeantragung (z.B. per E-Mail), welcher dem
Auftraggeber rechtzeitig zugeht,
2. eine Probe des zuzulassenden Enteisungsmittels inkl. technischem Datenblatt und
3.), dass die Wirksamkeit des Flächenenteisungsmittels durch den Auftraggeber unter Realbedingungen in der
Wintersaison getestet werden kann.
Erst nach Feststellung eines positiven Testergebnisses wird der Auftraggeber einen Antrag auf Zulassung beim LAS
stellen können.
Das bedeutet, dass ein (noch) nicht zugelassenes Flächenenteisungsmittel -
bedingt durch den Wirksamkeitstest - lediglich für einen, der aktuellen Ausschreibung nachgelagerten Zeitraum
berücksichtigt/angeboten werden kann.
Für bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel müssen Bewerber/Bieter die aktuelle Rezeptur des für
das Angebot vorgesehene Enteisungsmittels dem LfU vorlegen. Es ist nachzuweisen, dass die aktuelle Rezeptur des
bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der
vorgelegten Rezeptur bei Erstzulassung übereinstimmt.
Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU ist rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel
erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und
Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, Tel.: 0821/ 9071-0 Web:
www.lfu.bayern.de
(Website des LfU). Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung.
Da der Bedarf von der Witterung abhängig ist, kann der Auftraggeber keine
Begrenzung auf eine Höchstmenge pro Wintersaison definieren.