Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2031 werden als Optionen vereinbart.
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Die eventuelle Beauftragung der Optionen erfolgt jährlich bis spätestens 31.10. des vorhergehenden Vertragsjahres.
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Die Beauftragung der Option erfolgt unter nachfolgenden Bedingungen:
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- Unterzeichnung des VIII. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung
der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die
Finanzierung der Braunkohlesanierung ab dem Jahr 2028.
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Auftragsgegenstand sind ingenieurtechnische Dienstleistungen für die bodenmechanisch-geotechnische
Bearbeitung zur Erreichung des Sanierungsziels „dauerhafte Herstellung der öffentlichen und
geotechnischen Sicherheit“ auf den Flächen ehemaliger Braunkohlentagebaue in der Lausitz im
Verantwortungsbereich der LMBV.
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Für die Erreichung des Sanierungszieles ist zwingend eine kontinuierliche Bearbeitung der
einzelnen Sanierungsobjekte unter durchgehender geotechnischer Begleitung erforderlich
(Planung bis Beendigung der Bergaufsicht). Das Ziel der dauerhaften Herstellung der
öffentlichen und geotechnischen Sicherheit“ sowie der „Beendigung der Bergaufsicht“ ist
aufgrund der komplexen Zusammenhänge in der Sanierung in den Projektgebieten nach
4 Jahren Vertragslaufzeit nicht erreichbar.
Es wird daher die optionale Beauftragung in den Jahresscheiben 2028 - 2031 für notwendig
erachtet.
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Auftragsgegenstand sind ingenieurtechnische Dienstleistungen für die bodenmechanisch-geo-
technische Bearbeitung zur Erreichung des Sanierungsziels „dauerhafte Herstellung der
öffentlichen und geotechnischen Sicherheit“ auf den Flächen ehemaliger Braunkohlentagebaue
in der Lausitz im Verantwortungsbereich der LMBV.
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Für die Erreichung des Sanierungszieles ist zwingend eine kontinuierliche Bearbeitung der einzelnen
Sanierungsobjekte unter durchgehender geotechnischer Begleitung erforderlich (Planung bis
Beendigung der Bergaufsicht).
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Das Ziel der dauerhaften Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit“ sowie der
„Beendigung der Bergaufsicht“ ist aufgrund der komplexen Zusammenhänge in der Sanierung in
den Projektgebieten nach 4 Jahren Vertragslaufzeit nicht erreichbar.
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Es wird daher die optionale Beauftragung in den Jahresscheiben 2028 - 2031 für notwendig erachtet.
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Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen selbst, wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.