654936-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Software-Wartung und -Reparatur
OJ S 247/2021 21/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de
Fax: +49 2225988103368
I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Sonstige: IT der Bundeswehr
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
IAM Wartung und Support DirX
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung: BWI GmbH, Auf dem Steinbüchel 22, 53340 Meckenheim
NUTS-Code DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die BWI erwägt, eine (1) Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen für die Zentralen Verzeichnisdienste der Bw und der BWI auf der Grundlage der bestehenden Nutzung von Software der Produktfamilie DirX im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die Leistungen umfassen folgende Einzelleistungen:
- Pflege und Wartung der Software (Fehlerbereinigung, Update und Sicherheit) für die Fortsetzung des Betriebes
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein

Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein

Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein

Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums

Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein

Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein

Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein

Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein

Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein

Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein

2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

Die Erbringung von Dienstleistungen für die Zentralen Verzeichnisdienste der Bw und der BWI kann auf Grundlage der bestehenden Nutzung von Software der Produktfamilie DirX nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit c) Alt. 2 VSVgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb direkt vergeben, weil das Gesamtsystem DirX Komponenten beinhaltet, die als individualisierte Funktionalitäten des Produktportfolios DirX u.a. in enger Abstimmung mit dem Hersteller vorgenommen wurden. Diese Anteile stellt Atos etwaigen Resellern über Lizenzvereinbarungen nicht zur Verfügung.Für DirX Serverkomponenten besteht eine Alleinstellung des Unternehmens Atos in Form des Urheberrechts an dem Quellcode der Software nach § 69 c UrhG. Für die Erbringung der Pflege- und Anpassungsleistungen ist ein Zugriff auf den Quellcode der Software notwendig. Dieser Quellcode steht ausschließlich im Urheberrecht nach §§ 69a, 69 c UrhG des Unternehmens Atos.
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
1314-SL-IAM DirX
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung: IAM Wartung und Support DirX
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
8.12.2021
V.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1

V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Atos Information Technology GmbH
Postanschrift: Von-der-Wettern-Str. 27
Ort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: thomas.2.schumacher@atos.net
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert der Beschaffung:
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.
V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16.12.2021