Für die Beschaffung der M-KIS Schmerzvisite der Firma Meierhofer AG ist ein technisches Alleinstellungsmerkmal gegeben. Eine Direktbeauftragung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV konnte daher durchgeführt werden.
Asklepios strebt die Beschaffung einer Software für Schmerzmanagement als Erweiterung zur bereits vorhandenen Software M-KIS des Herstellers Meierhofer AG an.
Hierfür ist es insbesondere notwendig, dass die neue Software für Schmerzmanagement eine tiefe Integration im KIS ermöglicht. Denn so können die Funktionalitäten und Leistung des Gesamtsystems verbessert und die Stabilität erhöht werden sowie eine nahtlose Benutzererfahrung, eine effiziente Ressourcennutzung und eine einfachere Wartung, Benutzerverwaltung und Berechtigungspflege gewährleistet werden.
Des Weiteren soll medizinischen Fachkräften durch die vorgenannten Aspekte ermöglicht werden, ihre Aufgaben durch eine Standardisierung der Prozesse effizienter zu erledigen. Auch können durch eine tiefe Integration potentielle Risiken im medizinischen Bereich reduziert werden. Gerade in Bereichen der kritischen Infrastruktur ist der ungestörte, durchgängige Betrieb der Krankenhäuser unabdingbar. So kann der Ausfall von Krankenhäusern zu schwerwiegenden und weitreichenden negativen Konsequenzen führen.
Ausweislich einer vorgenommenen Markterkundung bietet jedoch außer der Firma Meierhofer AG kein Hersteller am Markt eine Software für Schmerzmanagement an, welche die benötigte tiefe Integration in das vorhandene M-KIS ermöglicht.
Die für den Betrieb der Krankenhäuser erforderliche tiefintegrierbare Software für Schmerzmanagement als Erweiterung zu der bereits vorhandenen KIS-Software kann damit nur von einem Unternehmen, nämlich der Firma Meierhofer AG, bereitgestellt werden. Aus technischen Gründen ist somit kein Wettbewerb vorhanden (technisches Alleinstellungsmerkmal).