Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Das vorliegende Nachtragsangebot betrifft zusätzliche Leistungen, die von der Planung nicht abgedeckt sind. Die angebotenen Leistungen sind durch die Planung Leit- und Sicherungstechnik DB Engineering & Consulting als fachlich korrekt und dem Grunde nach plausibel gewertet worden.
Dahingehend möchten wir mitteilen, dass die Beauftragung der zusätzlichen Leistungen aus unserer Sicht dem Grunde nach unstrittig gewertet wurde und nunmehr die Prüfung vorzunehmen ist, inwiefern diese Leistungen durch einen bestehenden Rahmenvertrag mit der Fa. Thales abgedeckt sind.