Organisation und Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Kelheim mit Impfaußenstellen, Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie Bereitstellung von Impfbussen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Kelheim beabsichtigte im Auftrag des Freistaates Bayern die Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Impfzentrums mit Impfaußenstellen, der Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie der Bereitstellung von Impfbussen im Landkreis Kelheim zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE226 Kelheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Landratsamt Kelheim beabsichtigte im Auftrag des Freistaates Bayern die Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Impfzentrums mit Impfaußenstellen, der Terminkoordination des Einsatzes mobiler Impfteams sowie der Bereitstellung von Impfbussen im Landkreis Kelheim zu vergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100%
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Je nach Entwicklung der Pandemie, rechtlicher bzw. behördlicher Vorgaben und des Impfbedarfs behält sich der Auftraggeber die Ziehung von Optionen vor, sowohl für die Aufstockung als auch die Reduktion der Impfstellen, der Öffnungstage, der Öffnungszeiten, der Impfkapazitäten, der Anzahl der Impfbusse sowie der Betriebstage und der Einsatzzeiten der Impfbusse.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 116-328001
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Einstellung des Verfahrens gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Grundlage des Vergabeverfahrens hat sich wesentlich geändert da der Bedarf entfällt. Per Ministerratsbeschluss vom 25.10.2022 wurde beschlossen, den Impfbetrieb in den Impfzentren zum 31.12.2022 einzustellen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern