Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
MKA 100 Raucherberich: Anforderung vom BM. Ausgeschrieben war nur das Aufstellen der Ascher. Die Markierung des
Raucherbereichs fehlte in der Ausschreibung. Auf Anordnung des BM Gießen wurden diese ergänzt.Es wurde zusätzliche je
eine Markierung "Raucherinsel" mit einer 10 cm starken gelben Linie um die Ascher hergestellt und je eine Symbolplatte
eingebaut. Dem Grunde nach ist die MKA berechtigt und als zusätzliche Leistung zu behandeln.