B 42 Geh- und Radweg zw. Lorch und Assmannshausen, BA 2c
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0477-2019-0105
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45233100 Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beton- und Straßenbau
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45233124 Bau von Fernstraßen, 45262620 Stützmauern, 45262310 Stahlbetonarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:
73547 Lorch, 65385 Rüdesheim/Assmannshausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
• 300 St lotrechte Sondierungsbohrungen • 70 St geneigte Sondierungsbohrungen • 18.400 m3 Boden lösen und verwerten • 7.500 m3 Boden liefern • 4.000 m3 Oberboden liefern und andecken • 2.500 m2 Bohrpfahlwand herstellen • 320 m2 Bohrpfahlwand im Festgestein herstellen • 600 St Integritätsprüfungen von Bohrpfählen durchführen • 28.500 m Verpresspfahl setzen • 10.500m Verpresspfahl im Festgestein herstellen • 2.600 St Köpfe herrichten • 3.200 m2 Trägerbohlwand mit Gurtung herstellen • 12.600 m3 Stahlbeton • 7.200 m2 Beton • 3.250 t Bewehrungsstahl • 7.900 m Bauwerksfugen herstellen • 1.150 m2 Vormauerung aus Naturstein herstellen und ausfugen • 1.500 m3 Beton abbrechen und verwerten • 2.050 m2 Pflasterdecke herstellen • 6.300 t Pechhalte Befestigung aufnehmen und entsorgen • 2.500 t Schicht ohne Bindemittel aufnehmen und entsorgen • 17.000 m2 Asphalttragschicht und -deckschicht herstellen • 427 m Holmgeländer • 2.220 m Sondergeländer • LSA Liefern und montiren
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/05/2020Ende: 28/04/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 107-258560
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Beton- und Straßenbau
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 28/04/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: BG STRABAG AG / Fritz Meyer GmbH / GBS GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Nachtrag NA 009-M wurde die Nachtragserfordernis für das Sicherstellen der rheinseitigen Entwässerung mittels Brückenabläufen bereits begründet.
Diese Brückenabläufe werden mit senkrechtem Stutzen in einem separaten Betonsockel auf der straßenseitigen Fundamentierung der Z-Profilkonstruktion gesetzt und müssen somit separat abgedichtet werden. Die Brückenabläufe sind gemäß den Vorgaben aus der ZTV-Ing auch an die Abdichtung unterhalb der Kappe anzuschließen bzw. in die Abdichtung einzubeziehen.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen sind erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den AG verbunden wäre (§ 22 VOB/A EU Abs. 2 Nr. 2), z.B. Behinderung im Bauablauf, Schnittstellen, Mängelhaftung, verzögerte Nutzung.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)