Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Optimierung der Prozesse der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und der dazu erforderlichen IT-Landschaft unter Berücksichtigung der bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der BVS.
I. Informationen zum Auftraggeber:
Die Aufgabe der BVS ist die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten ihrer Träger; diese sind der Freistaat Bayern und die Bezirke, Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden Bayerns. Die BVS ist eine dienstherrenfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Rechtsaufsichtsbehörde der BVS ist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Die BVS betreibt neben der zentralen Geschäftsstelle in München fünf Bildungszentren mit Standorten in ganz Bayern: Ein Bildungszentrum befindet sich am Sitz der Geschäftsstelle in München, die weiteren in Holzhausen am Ammersee, Lauingen/Donau, Nürnberg und Neustadt an der Aisch.
Die BVS beschäftigt derzeit 205 Personen, davon sind 31 Personen (ca. 1/7) Beamte. 24 Mitarbeiter sind mit einem hauptamtlichen Lehrdeputat betraut. Daneben sind für die BVS ca. 1.300 nebenamtliche oder freiberufliche Lehrbeauftragte (Dozierende) tätig. Die nebenamtlichen Lehrbeauftragten rekrutieren sich im Wesentlichen aus den Mitarbeitern der Träger. Dieser Ansatz begründet das Motto der BVS "aus der Praxis für die Praxis".
Darüber hinaus bestehen in Kooperation mit anderen Behörden Regionalstandorte in größeren Städten in Bayern. Der hohe Personal- und Ausbildungsbedarf der Träger und die daraus resultierenden hohen Teilnehmerzahlen machen zunehmend weitere regionale Angebote erforderlich, die durch Anmietungen von externen Räumen und Inhouse-Seminare sowie Regionalseminare abgedeckt werden.
II. Leistungsgegenstand
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung gliedert sich in die folgenden Einzelleistungen:
1. Durchführung einer Bestandsaufnahme:
In den ersten sechs (6) Wochen ab Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer eine Bestandsaufnahme zu leisten. In dieser Bestandsaufnahme hat er seinen Aufwand für die Leistung "Prüfung und Bewertung der bisherigen Prozesse und IT-Landschaft des BVS sowie Entwicklung und Bewertung von Lösungsvorschlägen und Zusammenfassung in einem Konzept" zu ermitteln. Basierend auf der Bestandsaufnahme wird der Auftragnehmer für die Leistung "Prüfung und Bewertung der bisherigen Prozesse und IT-Landschaft des BVS sowie Entwicklung und Bewertung von Lösungsvorschlägen und Zusammenfassung in einem Konzept" eine Kostenschätzung abgeben und diese der BVS übermitteln.
2. Prüfung und Bewertung der bisherigen Prozesse und IT-Landschaft des BVS sowie Entwicklung und Bewertung von Lösungsvorschlägen und Zusammenfassung in einem Konzept:
Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen der BVS auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen die folgenden Arbeitsschritte durchzuführen:
a. Bewertung der bestehenden Prozesse auf Kosten-Nutzen-Verhältnis, Optimierungsziele und Zukunftsfähigkeit
b. Der Auftragnehmer hat zu bewerten und begründen, wie die erarbeiteten Optimierungsziele und ermittelte Zukunftsfähigkeit
- eigenständig mit dem bestehenden System ANTRAGO oder
- durch IT-Lösungen (Erweiterungen/Reduzierungen/Integration), welche die bei der BVS vorhandene IT-Landschaft ergänzen, oder
- alternative IT-Lösungen
erreicht werden können (Lösungsvorschläge) und diese Lösungsvorschläge zu bewerten.
c. Bewertung und Gegenüberstellung der Lösungsvorschläge:
Soweit die Optimierungsziele und die Zukunftsfähigkeit durch ANTRAGO und/oder ergänzende IT-Lösungen und/oder alternative Lösungen erreicht werden können: Der Auftragnehmer hat
- die Vor- und Nachteile aller Lösungsvorschläge in einem Konzept zu bewerten und gegenüberzustellen
- und im Konzept mitzuteilen, innerhalb welchen Zeitplans sich die Lösungsvorschläge umsetzen lassen
- und im Konzept mitzuteilen, wie die Lösungsvorschläge mit der für den Auftraggeber maximalen Kostensicherheit umgesetzt werden können; der Auftragnehmer hat in diesem Rahmen insbesondere darzulegen, ob der jeweilige Lösungsvorschlag mit einer vorher vereinbarten Pauschale oder einer Kostenobergrenze umgesetzt werden kann, und die geschätzten Kosten für die vollständige Umsetzung der Lösungsvorschläge mitzuteilen,
- und im Konzept darzulegen, welcher dieser Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielvorstellungen am besten für die BVS geeignet ist, und dies zu begründen.
d. Zusammenfassung in einem Konzept und Abstimmung mit der BVS:
Der Auftragnehmer hat die unter a. bis c. beschriebenen Leistungen in einem Konzept darzustellen. Der Auftragnehmer hat sein Konzept sodann der BVS mündlich zu erläutern. Die BVS muss durch das Konzept und die Erläuterung des Auftragnehmers in der Lage sein, zu erkennen, welcher der Lösungsvorschläge für sie unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielvorstellungen am besten geeignet ist. Die BVS wird sodann einen Lösungsvorschlag auswählen.
3. Erstellung der Leistungsbeschreibungen:
Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber dies vom Auftragnehmer verlangt, auf Grundlage des nach 2. entwickelten und von der BVS ausgewählten Lösungsvorschlags die Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung der zur Umsetzung des Lösungsvorschlags erforderlichen Leistungen zu erstellen, soweit die Lösungsvorschläge mit
- ergänzenden IT-Lösungen (Erweiterungen/Reduzierungen/Integration) oder
- alternativen IT-Lösungen
umgesetzt werden können.
4. Beratung der BVS und Überwachung bei der Umsetzung:
Der Auftragnehmer hat, soweit die BVS dies vom Auftraggeber verlangt, die BVS bei der Umsetzung des von der BVS ausgewählten Lösungsvorschlags beratend zu begleiten und die Umsetzung des Lösungsvorschlags zu überwachen.