656074-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
OJ S 228/2022 25/11/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leschuk, Veronika
E-Mail: veronika.leschuk@deutschebahn.com
Telefon: +49 5112861644
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los 1) und PFA 1.2 (Los 2)
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53203
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1 – PFA 1.1 Bad Schwartau
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude, Technische Streckenausrüstung Lph 1-4
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/01/2022 Ende: 01/06/2026
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: CEF

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI53203
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden - Planungsleistung PFA 1.1 (Los 1) und PFA 1.2 (Los 2)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
12/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG präqualifizierten Unternehmen
Wir erklären, dass keine schwere Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.:
• wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB)
• wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO)
• wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
• Diebstahl (§ 242 StGB)
• Unterschlagung (§ 246 StGB),
• Erpressung (§ 253 StGB),
• Betrug (§ 263 StGB),
• Kreditbetrug (§ 265b StGB),
• Untreue (§ 266 StGB),
• Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
• Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
• Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
• Wettbewerbsbeschränkende Absprachen beiAusschreibungen (§ 298 StGB),
• Brandstiftung (§ 306 StGB),
• Baugefährdung (§ 319 StGB),
• Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
• Belegung mit einer Geldstrafe in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
-Erklärung über vergaberechtliche Ausschlusskriterien von bei der Deutschen Bahn AG nicht präqualifizierten Unternehmen
Hiermit erklären wir, dass keines der nachstehend genannten Kriterien zutrifft:
1. Dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre eine Person wegen Verstoßes gegen eine der Vorschriften nach § 21 (1) und (2) SektVO rechtskräftig verurteilt worden ist und keine Umstände nach § 21 (3) SektVO zutreffen.
2. Eröffnung eines Konkurs-/Vergleichs-/Insolvenzverfahrens und die Stellung eines darauf gerichteten Antrags (§ 21 (4) Nr. 1 SektVO)
3. Eingeleitetes Verfahren der Liquidation des Unternehmens (§21 (4) Nr. 2 SektVO)
4. Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§21 (4) Nr. 3 SektVO)
5. Dass unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wurden oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt werden (§21 (4) Nr. 4 SektVO)
6. Nachweislich begangenen schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer verantwortlich handelnden Person in Frage stellt (§21 (4) Nr. 5 SektVO)
7. Fehlende Mitgliedschaft bei der einschlägigen Berufsgeno
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung Ing.bau, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Gebäude, Technische Streckenausrüstung Lph 1-4
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/01/2022 Ende: 01/06/2026
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT 10 Anpassung des Gemeindeweges Scharbeutzer Heide
Ursprünglich war an der bestehenden Gemeindestraße keine Änderung vorgesehen. Durch die geänderte Trassierung der Eisenbahnstrecke in diesem Bereich (Bahnstrecke tiefer) ist die erforderliche lichte Höhe unter der geplanten EÜ nicht mehr gewährleistet, sodass die Gemeindestraße abgesenkt werden muss. Es ist eine Planung Verkehrsanlage Straße erforderlich
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Planung von Straße und Bauwerk erfolgt im Zusammenhang. Jegliche Auftrennung dieser beiden Planungsleistungen würde zu einem erhöhtem Abstimmungsbedarf, zusätzlichen Schnittstellen und auch zu zusätzlichen Kosten führen
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 12 373 595,62 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 12 390 015,62 EUR