656143-2023 - ErgebnisDeutschland-Karlsruhe: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 208/2023 27/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
Postanschrift: Schlossplatz 10
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: l-bank-pam@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-bank.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
L-Bank - Europaweite Vergabe einer "Privileged Access Management (PAM)"-Lösung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2902
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer zentralen Lösung für das Privileged Access Management (PAM).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48730000 Sicherheitssoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer zentralen Lösung für das Privileged Access Management (PAM).
Um den Reifegrad der IT-Sicherheit zu erhöhen sowie die regulatorischen Anforderungen an die vorliegenden IT-Landschaft zu erfüllen, möchte die L-Bank unternehmensweit verpflichtende Vorgaben und Prozesse für den Umgang und die Überwachung von privilegierten Berechtigungen und Kennungen einführen.
In diesem Kontext wird die L-Bank eine zentrale Lösung für das Privileged Access Management (PAM) implementieren, welche die Verwaltung und Überwachung aller privilegierten Berechtigungen und Kennungen der L-Bank automatisiert und standardisiert im Einklang mit internen und regulatorischen Vorgaben unterstützt.
Im Rahmen dieser RfP sucht die L-Bank nach einem Dienstleister, der bei der Einführung einer State-of-the-Art PAM-Lösung gemäß den relevanten regulatorischen Vorschriften unterstützen kann. Die Beantwortung des RfP sollte insb. einen Vorschlag für eine PAM-Lösung beinhalten, welche deutschlandweit bereits bei Finanzdienstleistern eingesetzt wird.
Der Scope des Einführungsprojekts der PAM-Lösung beinhaltet im Wesentlichen die Durchführung eines Proof of Concept für die ausgewählte Lösung, Implementierung der Lösung inkl. notwendiger Anpassungen und die Anbindung der bestehenden IT-Komponenten und Anwendungen der L-Bank.
Der Vertragsschluss ist bis Mai 2023 vorgesehen. Die Implementierung soll zwischen Juni 2023 und Dezember 2024 erfolgen.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionsumfang der Lösung / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Integration inkl. Personalkonzept / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Betriebskonzept / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 230-662522
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
L-Bank - Beratung "IT-Compliance-Programm"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Infosec K2K Ltd.
Ort: WC2H 9JQ London
NUTS-Code: UKJ3 Hampshire and Isle of Wight
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 000 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6QG0
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/10/2023