Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Gemäß der Abstimmung zwischen dem Bezirksleiter Betrieb, der Firma Thales sowie der Projektleitung am 05.05.2022 sowie
19.05.2022 sind die Berü- und Lupenbildentwürfe für die UZ Leipzig-Wahren anzupassen. Hierzu ist die Erweiterung des
Notbedienplatzes in der UZ Leipzig-Wahren von 6 auf 8 TFT-Monitore notwendig. Dies erfordert die Änderung des PT2 für
Hardware und Software sowie die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen Monitore.