1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt Ansbach
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplaner VA IBW TWP LPH 3 u 5 bis 9
Beschreibung: Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis WeißenburgGunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung. Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt. Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich. Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß und Radweges aufrechtzuerhalten. Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6). Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt. Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt. Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet. Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Baukm 0258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Baukm 0+627) und geht später als 3streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – WeißenburgNord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Baukm 0+857) liegt. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden. Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden. Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden. Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor. Planungs und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.
Kennung des Verfahrens: 92c7419e-97dc-4a26-9c6c-6ee307ba9ccc
Vorherige Bekanntmachung: 386912-2025
Interne Kennung: 25-096441
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Weißenburg in Bayern
Postleitzahl: 91781
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses Verfahren wird neu aufgelegt
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Generalplaner VA IBW TWP LPH 3 u 5 bis 9
Beschreibung: Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis WeißenburgGunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung. Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt. Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich. Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß und Radweges aufrechtzuerhalten. Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6). Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt. Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt. Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet. Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Baukm 0258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Baukm 0+627) und geht später als 3streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – WeißenburgNord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Baukm 0+857) liegt. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden. Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden. Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden. Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor. Planungs und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: "Stufenweise Beauftragung" "Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 3 (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) für die Bauwerke BW01, BW02, BW03, BW04, BW05 einschl. Behelfsbrücke über bauzeitl. Umfahrung, BW06, BW07.1, BW07.2, BW08, BW09, BW 10 bis 14 sowie die Leistungsphase/en 5 (Objektplanung Verkehrsanlagen für die Bauwerke Knotenpunkt, B2 in Tiefen-lage, Umfahrung BA Nord und Süd), Planungsbegleitende Vermessung, Kanalplanung, Spartenumverlegung, Druckleitung, RRB mit Retentionsraum und Lichtsignaltechnik) und die Leistungen Titel 1, 2 und 3 aus dem Leistungsumfang Abbruchplanung und Schadstoffuntersuchung beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken."
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Weißenburg in Bayern
Postleitzahl: 91781
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 19/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 386912-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignungskriterien siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287350 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der • Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner) • des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau) Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignungskriterien siehe https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=287350 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet. Es sind 4 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 15 Jahren (Fertigstellung innerhalb der letzten 15 Jahre ab Tag der Veröffentlichung), abzugeben. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jeweils ein Trogbauwerk im Grundwasser, einen Kreisverkehr (R ≥ 25m), eine Lärmschutzwand und ein Rahmenbauwerk abdecken. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind keine weiteren Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden auch nicht in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Bewertung des Preises erfolgt gemäß nachstehender Regelung: Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Erweiterte Richtwertmethode nach „UfAB V 2.0“ ermittelt. Berücksichtigt wird die Höhe des Honorars (netto) einschließlich Zuschlägen, Besonderen Leistungen, Nebenkosten (=Wertungssumme). Die Wertungssumme (P) wird zu den vergebenen Leistungspunkten (mind. … % der Gesamtpunkte) in Relation gesetzt, um das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten. Siehe hierzu auch Vergabeunterlagen, Formblatt III.16.1 Nr. C
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 80 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: "Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert."
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 11/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — Beschreibung: Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Staatliches Bauamt Ansbach
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Staatliches Bauamt Ansbach
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatliches Bauamt Ansbach
Organisation, die Angebote bearbeitet: Staatliches Bauamt Ansbach
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt Ansbach
Registrierungsnummer: 09-0995100-55
Postanschrift: Würzburger Landstr. 22
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Staatliches Bauamt Ansbach
Telefon: +4998189050
Fax: +4998189052130
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49981531277
Fax: +49981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1c0f91d8-6159-46be-baaf-a09e62a9050c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2025 13:53:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 656769-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/10/2025