656991-2022 - ErgebnisDeutschland-Oberusel (Taunus): Bauarbeiten für Wohnhäuser
OJ S 228/2022 25/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Oberusel (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
E-Mail: www.vergabestelle@goerg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberusel.de/de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Oberursel (Taunus) - Konzeptvergabe für das Grundstück Neutorallee 18 / Obere Hainstraße 17 in der Altstadt von Oberursel
Referenznummer der Bekanntmachung: 60201-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Konzeptvergabe für das Grundstück Neutorallee 18 / Obere Hainstraße 17 in der Altstadt von Oberursel
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45211000 Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Hauptort der Ausführung: Oberursel (Taunus)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Oberursel (Taunus) beabsichtigt, das Grundstück "Neutorallee 18 / Obere Hainstraße 17" im Rahmen einer zweistufigen Konzeptvergabe zu vergeben. Das genannte Grundstück soll durch die Projektierung von zwei Gebäuden städtebaulich aufgewertet werden.
Für den Planbereich liegt ein einfacher Bebauungsplan vor, der ein Mischgebiet ausweist. Für eine neue Bebauung sind maximal zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss möglich.
Von besonderer Bedeutung ist die gestalterische und funktionale Verknüpfung des Grund-stücks an die benachbarten Bereiche der Altstadt von Oberursel, die sowohl im Nutzungskonzept als auch bei der Freiflächengestaltung Berücksichtigung finden soll. Detaillierte Vorgaben für die Bebauung sind im Bebauungsplan Sanierungsgebiet "Altstadt Oberursel" (Anlage 1) und in der Baugestaltungssatzung Sanierungsgebiet "Altstadt Oberursel" (Anlage 2) festgeschrieben und zwingend zu beachten.
Der Schwerpunkt der Nutzung auf dem ausgeschriebenen Grundstück soll im Bereich des Geschosswohnungsbaus mit Mietwohnungen liegen. Der Anteil der Mietwohnungen muss über 50% der gesamten Wohnfläche liegen. Zum Thema bezahlbarer Wohnraum ist eine Bruttokaltmiete von 10,50 EUR/m² für mindestens 30% der gesamten Wohnfläche für 15 Jahre festzuschreiben. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettomiete plus allen Nebenkosten, außer Heizung und weiteren verbrauchsabhängigen Nebenkosten, wie z. B. Strom, Wasser usw. zusammen.
Gewerbliche Nutzungseinheiten für nicht störendes Gewerbe und Gastronomie sind möglich.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität des Bebauungs- und Freiflächenkonzepts einschließlich der städtebaulichen und architektonischen Qualität / Gewichtung: 35%
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität des Nutzungskonzepts / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität des Konzepts zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Güte und Qualität des Mobilitätskonzepts / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016). Dieser Grundstücksverkauf unterfällt nicht den Regelungen des GWB-Vergaberechts.
Die Eintragung unter Ziffer II.2.7) ist allein technischen Umständen geschuldet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 128-363385
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 60201-22
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt sich um ein wettbewerbliches, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Ausschreibungsverfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. 2016/C 262/01 vom 19.07.2016). Dieser Grundstücksverkauf unterfällt nicht den Regelungen des GWB-Vergaberechts.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6426
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Ort: Oberursel (Taunus)
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Dieser Grundstücksverkauf unterfällt nicht den Regelungen des GWB-Vergaberechts. Eine Rechtschutzmöglichkeit nach §§ 155 ff. GWB besteht nicht.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/11/2022