Beschreibung der Beschaffung
Die Reinigungsarbeiten haben sich neben der gründlichen Fußbodenpflege auch auf sämtliche in den Räumen/Fluren befindliche Einrichtungsgegenstände (Schreibtische, Container, Stehlampen, Akten- und Wandschränke, Sideboards und sonstige Möbelstücke) zu erstrecken. Büromaschinen und Einzelplatz-Notebooks sind von der Reinigung ausgenommen. Die Kalkulation ist so durchzuführen, dass vierteljährlich eine Reinigung der Schrankwände (komplett bis zur Decke) gewährleistet ist. Die Matten im Fitnessraum (Sonderraum der Reinigungsgruppe I) im Gebäude Arnulfstraße 283 (sU70) sind einmal wöchentlich (Tag nach Vereinbarung) zweistufig feucht zu reinigen.
Die Innenverglasung zählt zur Glasreinigung. Die Griffspuren an der Innenverglasung sind von der Unterhaltsreinigung zu entfernen. Die Reinigungsarbeiten sind gemäß dem Leistungsverzeichnis und dieser Leistungsbeschreibung auszuführen. Die zu reinigenden Flächen ergeben sich aus dem Flächenverzeichnis.
Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.
Der Papierabfall ist in die Aktenvernichtungs-(Shredder)boxen (jeweils in den Kellergeschossen) zu entsorgen. Kartonagen sind zerkleinert (nicht zusammengetreten) in den blauen Papiertonnen zu entsorgen. Die Raucheraschenbecher der Raucherecken sind durch die Servicekraft zu leeren.
Der innerbetriebliche Ablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nicht gestört werden.
Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzung (z. B. infolge kleiner baulicher Instandsetzungsarbeiten oder im Winter) erforderlich werden, gehören zur laufenden Unterhaltsreinigung und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Bei den Reinigungsarbeiten sind die ortspolizeilichen Vorschriften sowie die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer/ Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste, die der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin aufstellt und vorlegt.
Festgestellte Mängel und Schäden an Gebäuden, Installationen, Beleuchtung oder Mobiliar sind der Auftraggeberin täglich schriftlich zu melden.
Angebote, die unterhalb der Mindestreinigungszeiten von 15 Arbeitsstunden pro Arbeitstag (für beide Häuser) kalkuliert wurden, werden ausgeschlossen.