Zusätzliche Angaben
Es ist vorgesehen, in der Regel alle 3 Jahre eine neue Bewertung auf Basis aktualisierter Qualifizierungsunterlagen durchzuführen. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist, eine – aus dem Qualifizierungsnachweis abzuleitende – termingerechte Vorlage des Antrags auf Verlängerung der Qualifizierung. Erfolgte ein entsprechender Verlängerungsantrag nicht, endet die Qualifizierung gemäß der in dem Qualifizierungsnachweis genannten Gültigkeitsdauer. Erfolgt ein entsprechender Verlängerungsantrag, ist die Qualifizierung gültig bis zum Tag, an dem das Unternehmen über das Ergebnis einer erneuten Prüfung unterrichtet wird. Sämtliche dem Bewerber im Zusammenhang mit dem Qualifizierungssystem sowie einer möglichen späteren Erstellung eines Angebotes entsprechenden Kosten müssen vom Bewerber selbst getragen werden. Kosten werden nicht erstattet und keine Entschädigungen gezahlt.
Seit dem 01.01.2020 entfällt der Qualifikationsstatus in dem Leistungsbereich grundsätzlich nach drei Jahren ohne Tätigkeit für Stromnetz Hamburg GmbH.
Der Auftraggeber behält sich generell Änderungen im Qualifizierungssystem vor. Bereits qualifizierte Unternehmen werden über die Änderungen schriftlich informiert.
Interessenten, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise gemäß Ziffer III.1.9. der Nachunternehmer mit der Bewerbung einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Interessenten die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.