Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Bauverwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SIB-Bayern Entwicklung
Referenznummer der Bekanntmachung: LBD21-62-F-353
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
SIB-Bayern Entwicklung
Das Bayerische Straßeninformationssystem BAYSIS ist die zentrale Auskunftsplattform der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Mit der Bereitstellung des Straßennetzes und der Bestandsdaten stellt BAYSIS die Grundlagen für zahlreiche andere Fachverfahren dar. Kernstück von BAYSIS ist derzeit eine Straßeninformationsbank (SIB). Sie umfasst die Datenhaltung in Form einer SQL-Datenbank und die Software zur Dateneingabe und Auswertung.
Die bestehende SIB soll durch ein neues System unter dem Arbeitstitel "SIB-Bayern" (SIB-BY) abgelöst werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 3 018 812,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
SIB-Bayern Entwicklung
Das Bayerische Straßeninformationssystem BAYSIS ist die zentrale Auskunftsplattform der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Mit der Bereitstellung des Straßennetzes und der Bestandsdaten stellt BAYSIS die Grundlagen für zahlreiche andere Fachverfahren dar. Kernstück von BAYSIS ist derzeit eine Straßeninformationsbank (SIB). Sie umfasst die Datenhaltung in Form einer SQL-Datenbank und die Software zur Dateneingabe und Auswertung.
Die bestehende SIB soll durch ein neues System unter dem Arbeitstitel "SIB-Bayern" (SIB-BY) abgelöst werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Begründung für das Verfahren:
Die ursprüngliche Leistung wurde als offenes Verfahren LBD21-62-D-075 (Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 104-273910) ausgeschrieben. Das Verfahren war aufzuheben. Deshalb wurde in der Folge eine neue Vergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV durchgeführt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: LBD21-62-F-353
Bezeichnung des Auftrags:
SIB-Bayern Entwicklung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 15/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Atos Information Technology GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorliegend handelt es um eine ex-post-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB lautet:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Auf § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB wird verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Landesbaudirektion Bayern