Los 2 (Vertragsbeteiligung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Horb" für den Bauherrn DB Netz AG sowie für alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB Netz AG beauftragten Unternehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1 Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "ESTW Horb"
Die DB Netz AG plant die Errichtung / Erneuerung des ESTW Horb. Die elektromechanischen Sicherungsanlagen im Bf Horb aus dem Jahr 1927 werden mittels neuer elektronischer Sicherungstechnik erneuert. Für den Bahnhof Horb ist somit der Ersatz der bestehenden sicherungstechnischen Anlagenteile durch ESTW-Technik vorgesehen. Dafür wird ein neues Gebäude in Modulbauweise aufgebaut. Das ESTW-A Horb wird an die neu aufzubauende ESTW Zentrale im Bestandsstellwerk Rottweil angebunden.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2 Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "ESTW Horb"
Die DB Netz AG plant die Errichtung / Erneuerung des ESTW Horb. Die elektromechanischen Sicherungsanlagen im Bf Horb aus dem Jahr 1927 werden mittels neuer elektronischer Sicherungstechnik erneuert. Für den Bahnhof Horb ist somit der Ersatz der bestehenden sicherungstechnischen Anlagenteile durch ESTW-Technik vorgesehen. Dafür wird ein neues Gebäude in Modulbauweise aufgebaut. Das ESTW-A Horb wird an die neu aufzubauende ESTW Zentrale im Bestandsstellwerk Rottweil angebunden.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 168-440800
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: TVK/MU/2167/Los 2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "ESTW Horb"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 07/12/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Konsortium aus neun Versicherern
Ort: Deutschland
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 17/12/2021