Los 1 der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Krefeld 3. BS u. ETCS Venlo-Viersen-Krefeld Köln"
Referenznummer der Bekanntmachung: TVK/MU/2350/Los 1
Die DB Netz AG plant die Errichtung / Erneuerung ESTW Krefeld 3. BS u. ETCS Venlo-Viersen-Krefeld Köln. Mit dem ESTW Krefeld 3. BS wird das Stw Viersen Vf ersetzt, das bisher die Bf’e Viersen und Viersen-Helenabrunn steuert. Hierdurch werden die Voraussetzungen für eine durchgehende Ausstattung des Umleitungsteilkorridors Venlo – Krefeld mit ETCS Level 2 geschaffen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1 der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Krefeld 3. BS u. ETCS Venlo-Viersen-Krefeld Köln"
Die DB Netz AG plant die Errichtung / Erneuerung ESTW Krefeld 3. BS u. ETCS Venlo-Viersen-Krefeld Köln. Mit dem ESTW Krefeld 3. BS wird das Stw Viersen Vf ersetzt, das bisher die Bf’e Viersen und Viersen-Helenabrunn steuert. Hierdurch werden die Voraussetzungen für eine durchgehende Ausstattung des Umleitungsteilkorridors Venlo – Krefeld mit ETCS Level 2 geschaffen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
TVK/MU/2350/Los 1
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2 der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Krefeld 3. BS u. ETCS Venlo-Viersen-Krefeld Köln"
Die DB Netz AG plant die Errichtung / Erneuerung ESTW Krefeld 3. BS u. ETCS Venlo-Viersen-Krefeld Köln. Mit dem ESTW Krefeld 3. BS wird das Stw Viersen Vf ersetzt, das bisher die Bf’e Viersen und Viersen-Helenabrunn steuert. Hierdurch werden die Voraussetzungen für eine durchgehende Ausstattung des Umleitungsteilkorridors Venlo – Krefeld mit ETCS Level 2 geschaffen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
TVK/MU/2350/Los 2
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 166-436409
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: TVK/MU/2350/Los 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Krefeld 3. BS u. ETCS Venlo-Viersen-Krefeld Köln"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 06/12/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Bayerischer Versicherungsverband Aktiengesellschaft
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 17/12/2021