CPV-Code Hauptteil 45421130 Einbau von Türen und Fenstern
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern.
Sie plant Umbau und Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule. Vorgesehen sind der teilweise Rückbau bestehender Gebäudeteile, Um- und Anbauten an Teile des Gebäudebestands sowie ein Neubau.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45421131 Einbau von Türen, 45421132 Einbau von Fenstern
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Hauptort der Ausführung:
Armin-Maiwald-Schule Humboldtstraße 12 40789 Monheim am Rhein
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist Lieferung und Montage von Alu-Fenstern und Türen gemäß Leistungsverzeichnis.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 066-173234
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYDMC
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Weiterhin werden die Bieter auf die Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Da-nach ist ein Antrag auf Nachprüfung insbesondere dann unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland