Beschreibung der Beschaffung
Die EZB sucht (im eigenen Namen und zum Nutzen von Institutionen, die berechtigt sind, sich an den Tätigkeiten des Koordinationsbüros für das Beschaffungswesen des Eurosystems zu beteiligen, einen Anbieter einer Online-Lösung, die der EZB und ihren Reisenden Folgendes bietet:
— präventive Informationen vor/während der Reisen,
— Benachrichtigungen und Aktualisierungen,
— Mittel zur Lokalisierung (halbaktive Verfolgung),
— Kommunikationsmittel zwischen dem Reisenden und dem Auftragnehmer/der EZB und der NZB.
Darüber hinaus soll ein 24/4 Call-Center bei Bedarf zusätzliche Unterstützung leisten.
Die EZB kann Beschaffungen in eigenem Namen und zugunsten von Institutionen durchführen, die berechtigt sind, an den Aktivitäten des Koordinierungsbüros für das Beschaffungswesen des Eurosystems (EPCO) teilzunehmen, wie etwa die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und die zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities - NCAs) der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Mitglieder des EPCO sind oder werden können, gemäß dem Beschluss EZB/2008/17. Die derzeitigen EPCO-Mitglieder sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.epco.lu/links.php.
Auch andere Institutionen als Zentralbanken können auf Aufforderung durch den EZB-Rat an den Tätigkeiten des EPCO teilnehmen, beispielsweise nationale Behörden der Mitgliedstaaten, Agenturen und Einrichtungen der EU oder internationale Organisationen der EZB. Darüber hinaus können interne Druckarbeiten (printing works. PWs) als Teil der einschlägigen NZBen (gemäß Beschluss EZB/2008/17 in der durch den Beschluss EZB/2020/27 geänderten Fassung) direkt an gemeinsamen Ausschreibungsverfahren des EPCO für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen teilnehmen, die für die Ausführung der internen Druckarbeiten von Aufgaben des Eurosystems erforderlich sind. Zum Zweck dieses Ausschreibungsverfahrens und dieses Dokuments werden alle an den Aktivitäten des EPCO beteiligten Unternehmen als teilnehmende EPCO-Mitglieder (PEMs) bezeichnet.
Im Rahmen dieses Beschaffungsverfahrens ist die EZB die führende Zentralbank, die das gemeinsame Ausschreibungsverfahren für sich selbst und zugunsten der nationalen Zentralbanken (NZBen) des ESZB (einschließlich ihrer internen Druckarbeiten) und der NCAs (gemeinsam PEM) durchführt, die berechtigt sind, an diesem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Alle diese Unternehmen können Lieferungen im Rahmen des Auftrags/der Aufträge direkt bestellen, indem sie einzelne bilaterale spezifische Vereinbarungen („Aufträge“) mit dem/den erfolgreichen Bieter(n) schließen.