65861-2026 - Ergebnis
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Tanklöschfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Anklam
OJ S 20/2026 29/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungHansestadt Anklam
E-Mailstadtverwaltung@anklam.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelTanklöschfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Anklam
BeschreibungDie Hansestadt Anklam plant die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 einschließlich Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Anklam. Alternativ ist auch die Möglichkeit zur Anschaffung eines geeigneten Vorführfahrzeuges geplant.
Kennung des Verfahrens9f70f1da-af50-4214-8adc-cb557838bb59
Interne Kennung12600-2025-TLF
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAnklam
Postleitzahl17389
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelTLF 4000 - Los 1 Fahrgestell und Aufbau
BeschreibungErsatzbeschaffung eines TLF 4000 Fahrgestell und Aufbau, alternativ Anschaffung eines Vorführfahrzeugs
Interne KennungLOT-0001 12600-2025-TLF
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAnklam
Postleitzahl17389
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis 30%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl1
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungLeistungspunkte 60%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl2
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungLieferzeit Fahrgestell 10%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl3
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hansestadt Anklam
5.1.
LosLOT-0002
TitelTLF 4000 - Los 2 feuerwehrtechnische Beladung
BeschreibungAnschaffung feuerwehrtechnischer Beladung für TLF 4000
Interne KennungLOT-0002 12600-2025-TLF
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAnklam
Postleitzahl17389
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis 100%
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsRangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hansestadt Anklam
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungHansestadt Anklam
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 13075005-K000-62
PostanschriftMarkt 3
StadtAnklam
Postleitzahl17389
Land, Gliederung (NUTS)Vorpommern-Greifswald (DE80N)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailstadtverwaltung@anklam.de
Telefon03971 83520
Internetadressehttps://www.anklam.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
RegistrierungsnummerVKMV-13-L50010000000-78
PostanschriftJohannes-Stelling-Straße 14
StadtSchwerin
Postleitzahl19053
Land, Gliederung (NUTS)Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon03855885160
Internetadressehttps://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6fabbdd6-2c7c-463a-87d1-3b1e8edf6900  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung27/01/2026 11:54:43 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung65861-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe20/2026
Datum der Veröffentlichung29/01/2026