Infolge des russischen Angriffskrieges haben sich die Gaspreise im Großhandel von rd. 20 Euro/ KWh Mitte des vergangenen Jahres auf aktuell rd. 100 Euro/ KWh vervielfacht. Ohne die Entlastung der Verbraucher bereits im Dezember drohen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Die Entlastung im Dezember 2022 ist auch gesamtwirtschaftlich dringend geboten. Eine Verzögerung von Entlastungsmaßnahmen kann zu einer dramatischen Verschärfung der Wirtschaftslage beitragen und das Risiko einer schweren Rezession deutlich erhöhen.Jede weitere Verzögerung einer Entlastung steigert das Risiko einer Insolvenz und des Verlusts an Arbeitsplätzen. Eine Entlastung der Millionen von Verbrauchern kann administrativ in der bis Dezember verfügbaren Zeit nur dadurch gewährleistet werden, dass die Versorger selbst den Verbraucher von der monatlichen Abschlagszahlung freistellen. In diesem Fall besteht bei dem Versorger eine Liquiditätslücke von 1/12 seines Jahresumsatzes. Zur Vermeidung von Insolvenzen von Versorgern müssen diese daher zeitgleich mit der Entlastung der Verbraucher ihrerseits einen finanzielle Erstattung des Einnahmeausfalls durch den Bund erhalten. Da Abschläge beim Verbraucher typischerweise im Voraus zum Monatsanfang erhoben werden, müssen die rd. 1.800 Versorger ihrerseits auch bereits zum 01.12. eine Erstattung erhalten haben. Durch die infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs stark gestiegenen Beschaffungspreise bei Erdgas ist die Liquidität bei vielen Verteilnetzbetreibern wie beispielsweise Stadtwerken stark angespannt. Eine Verztögerung der Erstattung würde die Energieversorgungssicherheit beträchtlich gefährden. Erst im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 04.10.22 wurde festgestellt, dass sich die Lage der Energieversorgung Deutschlands mit ihren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen seit dem weitgehenden Stopp der russischen Gaslieferungen nach Europa am 31.08. weiter zugespitzt habe und das Land sich in einer Notsituation befinde. Erst diese Zuspitzung führte zur zwingenden Notwendigkeit der anschließend beschlossenen Entlastungsmaßnahmen, einschließlich der Gas- und Wärmesoforthilfe. Anschließend wurde unverzüglich und ohne zu vermeidende Verzögerungen mit der Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen begonnen. Eine schnellere Vorgehensweise war angesichts der Komplexität der Herausforderung und der zu berücksichtigenden rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in dem die Entlastung erfolgen soll auch unter größtmöglichen Anstrengungen nicht möglich. Trotz intensiver Suche und Gesprächen mit zahlreichen in Betracht kommenden Stellen ist es nicht gelungen, eine Behörde zu finden, die in dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen in der Lage wäre, die Umsetzung des EWSG zu übernehmen, so dass die Beauftragung eines externen Dienstleisters notwendig war. Zur fristgerechten Abwicklung des Prüfverfahrens ist eine Antragstellung über ein Online-Portal ist zwingend erforderlich.Die Dringlichkeit führte dazu, dass IT-Infrastruktur, Personal und Ablauforganisation vom Beauftragten spätestens per 09.11. betriebsfertig bereitgestellt und in Richtung Versorger kommuniziert sein müssen. Die Erstellung und Implementierung einer zu nutzenden Website zum Hochladen der Anträge (Antragsplattform) inkl. Programmmanagement erfordert für andere potentielle Dienstleister aufgrund der technischen Anforderungen so viel Zeit, dass eine rechtzeitige bzw. vergleichbar schnelle Implementierung nicht möglich wäre. Aus Erfahrungen aus dem vergleichbaren Prozess zur Einrichtung eines Antragsportals für den WSF 1.0 lässt sich sagen, dass der Prozess sechs Wochen intensivster Arbeiten auch an Wochenenden in Anspruch nehmn würde. Es gibt keine anderen Unternehmen, die bereits über bestehende Lösungen verfügen, die den Anforderungen bereits so weitgehend entsprechen, dass sie kurzfristig genug angepasst werden könnten.