659189-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Elektrobereich – Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg
OJ S 193/2025 08/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZentrale Vergabestelle Landkreis Harburg
E-Mailvergabestelle@lkharburg.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb Ladeinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Harburg
BeschreibungAufbau und Betrieb (CPO) von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Kennung des Verfahrensc1923d14-01ce-4565-9dc3-2032c2e6b31f
Interne Kennung2025.0158
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDGRCEY#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelElbmarsch, Stelle, Salzhausen
BeschreibungIm Gebiet des Landkreises Harburgs besteht zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine adäquate Ladesäuleninfrastruktur (LIS) für das Laden von Elektrofahrzeugen, die den derzeitigen und zu-künftigen Anforderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden, stetig steigenden Nachfrage nach öffentlichen Ladeeinrichtungen, gerecht wird. Der Landkreis Harburg ist eine Gebietskörperschaft in der Metropolregion Hamburg im Norden des Landes Niedersachsen. Er weist eine Größe von 1.245 km2 und 263.616 Einwohnern (Stand 31.12.2023) auf und besteht aus 6 Einheitsgemeinden und 6 Samt-gemeinden. Neben dichtbesiedelten Ortschaften (wie z. B. den Städten Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide oder die Gemeinde Seevetal als Mittelzentren) gibt es gerade im Süden des Landkreises auch ländlich geprägte Gebiete mit einer geringen Bevölkerungsdichte. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award wird der AG fortlaufend in verschiedenen Handlungsfeldern, wie kommunale Gebäude, Mobilität oder Kooperation mit Kommunen, Verbänden und anderen Akteuren bewertet. Für den AG ist das eine Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz, der angesichts des Klimawandels auch auf Kreisebene höchste Priorität aufweist. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 ist es Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und die hohe Lebensqualität im Landkreis auch zukünftig zu sichern. Gerade in den ländlich geprägten Gebieten des Landkreises Harburg fehlt es an einer flächendeckenden, ausreichend dimensionierten Versorgung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität im motorisierten Individualverkehr (MIV) in Deutschland erforderlich ist. Mit dieser Konzessionsvergabe soll zugleich ein Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende geleistet werden. Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das der Landkreis gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden erarbeitet hat (Anlage 1 Ladesäulenkonzept des Landkreis Harburg). Die Ziele im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot sind der strate-gische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen rund 300 Standorte mit 848 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 8 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache angepasst werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Von den 300 Standorten entfallen 91 Standorte in den halböffentlichen Raum und unterliegen vereinzelt besonderen Zugangsbeschränkungen. Diese 91 Standorte sind gesondert in Los 4 ausgeschrieben. Sämtliche Ladesäulen in allen Losen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWirtschaftlichkeit
BeschreibungWirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer/des Landkreises
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungErrichtung LIS - 10 % Servicequalität - 20 % Betriebskonzept - 20 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Vergabestelle Landkreis Harburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltZentrale Vergabestelle Landkreis Harburg
5.1.
LosLOT-0002
TitelGEIG Standorte
BeschreibungIm Gebiet des Landkreises Harburgs besteht zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens keine adäquate Ladesäuleninfrastruktur (LIS) für das Laden von Elektrofahrzeugen, die den derzeitigen und zu-künftigen Anforderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden, stetig steigenden Nachfrage nach öffentlichen Ladeeinrichtungen, gerecht wird. Der Landkreis Harburg ist eine Gebietskörperschaft in der Metropolregion Hamburg im Norden des Landes Niedersachsen. Er weist eine Größe von 1.245 km2 und 263.616 Einwohnern (Stand 31.12.2023) auf und besteht aus 6 Einheitsgemeinden und 6 Samt-gemeinden. Neben dichtbesiedelten Ortschaften (wie z. B. den Städten Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide oder die Gemeinde Seevetal als Mittelzentren) gibt es gerade im Süden des Landkreises auch ländlich geprägte Gebiete mit einer geringen Bevölkerungsdichte. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses für den European Energy Award wird der AG fortlaufend in verschiedenen Handlungsfeldern, wie kommunale Gebäude, Mobilität oder Kooperation mit Kommunen, Verbänden und anderen Akteuren bewertet. Für den AG ist das eine Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz, der angesichts des Klimawandels auch auf Kreisebene höchste Priorität aufweist. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 ist es Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden und die hohe Lebensqualität im Landkreis auch zukünftig zu sichern. Gerade in den ländlich geprägten Gebieten des Landkreises Harburg fehlt es an einer flächendeckenden, ausreichend dimensionierten Versorgung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität im motorisierten Individualverkehr (MIV) in Deutschland erforderlich ist. Mit dieser Konzessionsvergabe soll zugleich ein Beitrag für eine nachhaltige Verkehrswende geleistet werden. Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das der Landkreis gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden erarbeitet hat (Anlage 1 Ladesäulenkonzept des Landkreis Harburg). Die Ziele im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot sind der strate-gische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollen rund 300 Standorte mit 848 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 8 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache angepasst werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Von den 300 Standorten entfallen 91 Standorte in den halböffentlichen Raum und unterliegen vereinzelt besonderen Zugangsbeschränkungen. Diese 91 Standorte sind gesondert in Los 4 ausgeschrieben. Sämtliche Ladesäulen in allen Losen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWirtschaftlichkeit
BeschreibungWirtschaftlichkeit aus Sicht der Nutzer/des Landkreises
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungErrichtung LIS - 10 % Servicequalität - 20 % Betriebskonzept - 20 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZentrale Vergabestelle Landkreis Harburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltZentrale Vergabestelle Landkreis Harburg
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZentrale Vergabestelle Landkreis Harburg
Registrierungsnummer03353-0-97
PostanschriftSchloßplatz 6
StadtWinsen
Postleitzahl21423
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@lkharburg.de
Telefon+49 41716930
Internetadressehttp://www.landkreis-harburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungZentrale Vergabestelle Landkreis Harburg
Registrierungsnummer03353-0-97
PostanschriftSchloßplatz 6
StadtWinsen
Postleitzahl21423
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@lkharburg.de
Internetadressehttp://www.landkreis-harburg.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Harburg (DE933)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd2b9b3ae-57ea-44b2-8b03-8693e89d02cd  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/10/2025 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung659189-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe193/2025
Datum der Veröffentlichung08/10/2025