Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt SuedLink ist in 6 Abschnitte unterteilt, die wiederum in 15 separat zu genehmigende Planfeststellungsabschnitte unterteilt sind. Jeder Planfeststellungsabschnitt ist in verschiedene Baulose unterteilt. Das Qualifizierungssystem gilt nur für die Abschnitte der TransnetBW SuedLink GmbH & Co. KG des SuedLink Projekts.
Im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb dieses Erdkabelvorhabens lassen sich Eingriffe in Natur und Landschaft nicht in Gänze vermeiden. Um diese Auswirkungen auf die Funktionen des Naturhaushaltes zu kompensieren, sind entsprechende Maßnahmen zur Minimierung oder Vermeidung bzw. zum Ausgleich umzusetzen.
Für jeden der eingangs genannten Planfeststellungsabschnitte ist ein breites Spektrum unterschiedlicher Landschaftsbaumaßnahmen mit dem Ziel der Herstellung verschiedener Habitate durchzuführen über einen längeren Zeitraum zu erhalten.
Neben artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen, die zeitlich vorgelagert zum Bau des Vorhabens fertigzustellen sind (sogenannte Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen), werden u. U. auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, deren Umsetzung während oder nach dem Bau der Leitungstrasse erfolgen.
Hierbei sind neben der Anpassung der Bewirtschaftung von Nutzflächen, der Installation von künstlichen Habitat Elementen, wie Nistkästen, Totholzhaufen, Sandlinsen, Pflanzarbeiten durchzuführen (Herstellung und Entwicklung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Sträuchern oder auch ganzer Aufforstungsflächen), Gewässerstrukturen anzulegen, oder auch komplex strukturierter Maßnahmenflächen herzustellen. Für diese sind ggf. Maßnahmenflächen unter Nutzung von schwerem Baugerät zu modellieren, Gehölze zu pflanzen sowie weitere Strukturen durch Ansaat spezieller Saatmischungen und deren Pflege herzustellen, Gewässer herzustellen oder zu renaturieren.
Diese Verfahrensbeschreibung ist Bestandteil der Unterlagen, die den interessierten Firmen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung gestellt werden. Sie konkretisiert die in der Bekanntmachung zum Prüfsystem enthaltenen Informationen über das Qualifizierungssystem und hierbei insbesondere den Ablauf der Qualifizierung einschließlich der Informationen zur Bewertung. Für die Bearbeitung der Qualifizierungsanträge wird keine Vergütung gewährt.