659367-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
OJ S 229/2022 28/11/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
E-Mail: tommy.felber@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926545608
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 126-358696
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung: Strecke Erzingen-Konstanz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 18
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 92250598
Bezeichnung des Auftrags:
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Konstanz
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
20/03/2017
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GTS Deutschland GmbH (ehem. firmierend als Thales Deutschland GmbH sowie Thales Transportation Systems GmbH)
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
§38 SektVO Abs. (6)
„Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen
3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen“
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzungen zu VII 2.2:
Diese Zulassungen sind nicht an andere Hersteller übertragbar. Ein anderer Hersteller als Thales kann
weder die LEU noch die Anschaltung der LEU von Thales weiterverwenden. Er müsste entweder basierend auf den verbauten
Balisen eine eigene Komponente zur signaltechnischen und fahrwegabhängigen Anbindung an die Stellwerke entwickeln oder die
bisherige ETCS-Ausrüstung von Thales ersetzen. Ersetzen bedeutet hier, dass entweder die komplette ETCS-Ausrüstung
ausgetauscht oder die Ausrüstung im Bereich Erzingen-Konstanz in Einzelbereiche verschiedener Hersteller mit zahlreichen
komplexen Schnittstellen aufgeteilt werden müsste. Dies widerspricht jedoch dem 2017 im Wettbewerb vergebenen
Leistungszuschnitt. In allen Fällen müsste der Hersteller Thales als Unterauftragnehmer eingebunden werden, nämlich jedenfalls
für die Systemintegration in die Stellwerke und bei einer Weiterverwendung der Balisen oder mehreren ETCS-Ausrüstungen
verschiedener Hersteller auch im Hinblick auf deren Schnittstellenintegration.
Eine Ersetzung der Streckenausrüstung ETCS L1LS durch eine neue Ausrüstung eines anderen Herstellers würde zunächst den
Rückbau der in Betrieb genommenen und anschließend den Einbau, die Zulassung und die Inbetriebnahme der neuen ETCS-Streckenausrüstung
bedingen. Allein die Bauzeit für die neue Streckenausrüstung nähme wohl wieder mehrere Jahre in
Anspruch. Infolge der Arbeiten im Gleis durch Rück- und Einbau wären zudem wegen der großen Fläche der im Bereich
Erzingen-Konstanz auszurüstenden Strecken über mehrere Monate hinweg erhebliche Behinderungen des Grenzbetriebs bis hin
zur zeitweisen Außerbetriebnahme zu besorgen.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um Korrektur für die Bekanntmachung 2022/S 123-349841.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung: Strecke Erzingen-Konstanz
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
ETCS-Ausrüstung Erzingen – Singen und Konstanz
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 71
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GTS Deutschland Gmbh (ehem. firmierend als Thales Deutschland Gmbh sowie Thales Transportation Systems GmbH)
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71245
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Projektierung der Teststrecke
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
ETCS signalgeführt (ESG) wurde 2019 mit Auflagen auf Betreiberverantwortung in Betrieb genommen. Zur Beseitigung derAuflagen und einer vollumfänglichen Inbetriebnahme ist die Implementierung des aktualisierten Planungsregelwerks erforderlich.Die hier gegenständliche Hochrüstung setzt auf der in Betrieb genommenen Streckenausrüstung ETCS L1LS, also auch denKomponenten für die signaltechnische und fahrwegabhängige Anbindung auf. Die für das Projekt erforderlichen Typzulassungenfür die Produkte LEU und Anschaltung LEU an die deutschen Signale für die Anwendung EuroSignum/EuroZUB liegenausschließlich der Fa. Thales vor, welche über den Liefervertrag 15TEI15267, 001/KK4/92230391 des Parallelprojekts Karlsruhe-Basel über die Streckenausrüstung mit ETCS L1 LS und EuroZUB auf der Strecke Karlsruhe – Basel, unterzeichnet am31.07./13.08.2015, inklusive Cross-Acceptance der jeweils anderen Behörde (BAV Schweiz und EBA Deutschland) nach mehr als3 Jahren erwirkt wurden. Ergänzend siehe VI.3
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR