659388-2021 - ErgebnisDeutschland-Kempten (Allgäu): Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung
OJ S 250/2021 24/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kempten (Allgäu)
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kempten.de
Telefon: +49 83125256023
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45212350 Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Trockenbauarbeiten im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45323000 Schalldämmungsarbeiten, 45324000 Gipskartonarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Kempten (Allgäu)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Trockenbauarbeiten im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal) nach DIN 18340
— 850 m2 Trockenbauwände,
— 1 650 m2 abgehängte Akustikdecke,
— 725 m2 Dachschrägenbekleidung akustisch wirksam,
— 1 150 m2 Dachschrägenbekleidung F30.
Für Bauteile mit technischen Mindstanforderung (Brandschutz, Schallschutz etc) sind Prüfzeunisse und Errichterbescheinigungen vorzulegen.
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlilch über 15 Monate. Wegen komplexer Abhängikeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: gemäß Beschaffungsunterlagen / Gewichtung: 1
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 119-288116
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: s. o.
Ort: München
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kempten (Allgäu) – Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@kempten.de
Telefon: +49 83125256023
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse: www.kempten.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/12/2021