Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Das Regenrückhaltebecken sollte lt. Planung und Ausschreibung im Grundwasserbereich errichtet werden. Auf Grund
problematischer Bodenverhältnisse und damit verbundenen Erschütterungen und Setzungen bei der Herstellung der
Spundwandgrube wurde vom AG festgelegt, das Regenrückhaltebecken über dem Grundwasserspiegel zu errichten. Es
entstehen Mehrkosten für Material, Anliefeung und Umplanung.
Ein eventueller Wechsel des AN würde bei dem bestehenden Projektfortschritt zu einer sehr langen Einarbeitungszeit eines
Nachfolgers und Doppelarbeit, verbunden mit erheblichen Mehrkosten führen.