Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Erstellung von Schachtkarteiblättern für Schachtanlagen des Projektes "ABA STralsund" ist nicht Bestandteil der
ursprünglich beauftragten Leistung und wurden vom AG gesondert angeordnet.
Die Beauftragung eines anderen AN ist auf Grund der engen technischen Verknüpfung mit Hauptleistung wirtschaftlich nicht
sinnvoll, da die Einarbeitung in das Projekt mit erheblichen Mehrkosten, Schnittstellenproblemen und zusätzlichem Zeitaufwand
mit erheblicher negativer Auswirkung auf den Terminplan verbunden wäre.