660142-2025 - Ergebnis
Deutschland – Röntgengeräte – C-Bögen Röntgengeräte
OJ S 193/2025 08/10/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKlinikum Ingolstadt GmbH
E-Mailvergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelC-Bögen Röntgengeräte
BeschreibungDas Klinikum beabsichtigt die Erneuerung von C-Bögen. Los 1: 1 Stück C-Bogen mit 3D-Aufnahmefunktionen 1 Stück C-Bogen mit Angiographiefunktionen Los 2: 1 Stück C-Bogen mit kleinem CMOS Detektor ca. 20 x 20 cm 2 Stück C-Bögen mit großem Detektor ca. 30 x30 cm Neben dem Gerät und seinem Zubehör umfasst die Beschaffung auch die Instandhaltung über acht Jahre. Die Vollständige Lieferung und Inbetriebnahme muss bis zum 28.10.2025 erfüllt werden.
Kennung des Verfahrens5469e00d-3426-44a8-aa22-f10262b45b03
Interne Kennung05-2025
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKrumenauerstraße 25  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DLY5PZJ#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: C-Bogen 3D + Gefäßchirurgie
BeschreibungWichtiger Hinweise zur Lieferung und Inbetriebnahme: bis zum 28.10.2025 müssen Lieferung und Inbetriebnahme abgeschlossen sein! Im Rahmen des Projekts sollen für das Klinikum Ingolstadt 5 C-Bögen Röntgengeräte beschafft werden, die sowohl in der Gefäßchirurgie als auch in der allgemeinen Chirurgie eingesetzt werden. Hierzu umfasst Los 1 einen C-Bogen mit 3D-Funktion sowie 1 C-Bogen mit Angiographie Funktion. Los 2 umfasst 3 C-Bögen für die allgemeine chirurgische Anwendungen. Zusätzlich zur Lieferung der Geräte sind umfassende Instandhaltungsverträge über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren vorgesehen. Diese beinhalten regelmäßige Wartungen, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten, Austausch von Verschleißteilen sowie Software-Updates und Remote-Support. Die Geräte müssen höchsten Anforderungen an Bildqualität, IT-Sicherheit, Hygiene und Kompatibilität mit bestehenden IT-Systemen entsprechen. Eine vollständige technische Dokumentation sowie die Einweisung des Bedienpersonals sind ebenfalls Bestandteil der Leistung. Zum Auftraggeber: Als eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Bayern bietet das Klinikum Ingolstadt die Behandlung komplexer Krankheitsbilder in Wohnortnähe. Es gehört zu den Vorreitern der Digitalisierung im Krankenhausbereich und fördert z.B. anwendungsbezogene Forschung in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen. Über 3.800 Mitarbeiter versorgen jährlich rund 33.000 stationäre/teilstationäre sowie 68.000 ambulante Patienten/-innen in 23 Kliniken und Instituten. Das Klinikum Ingolstadt ist als Haus der Versorgungsstufe II Schwerpunktversorger für die Region 10 und hält dazu eine entsprechend umfangreiche und medizinisch kompetent aufgestellte Fachabteilungsstruktur mit Spezialisierungen vor. Insbesondere die Notfallversorgung in der Region 10 wird zunehmend durch das Klinikum Ingolstadt sichergestellt.
Interne KennungLos Nr. 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKrumenauerstraße 25  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenWichtiger Hinweise zur Lieferung und Inbetriebnahme: bis zum 28.10.2025 müssen Lieferung und Inbetriebnahme abgeschlossen sein!
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungInvestitions- und Instandhaltungskosten
BeschreibungDer Preis ist die Bruttosumme aus Investitions- und Instandhaltungskosten. Angebote, deren Preis den niedrigsten Preis um 100% oder mehr übersteigen, erhalten 0 Punkte. Negative Punkte werden nicht vergeben. Angebote, deren Preis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden linear gemäß folgender Formel bewertet: Punkte = 70 x (2 x niedrigster Preis (minus) angebotener Preis) / niedrigster Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktionalität, Qualität, Technik
BeschreibungIm Ausschreibungstext sind technische Abfragen mit dem Hinweis "Wertungskriterium" versehen. Diese Kriterien werden wie im Dokument "Bewertungsmatrix Los 1 C-Bogen 3D+Gefäßchirurgie" bzw. "Bewertungsmatrix Los 2 C-Bögen Allgemeinchirurgie" angegeben bewertet. Die Punkte für das Zuschlagskriterium "Funktionalität, Qualität, Technik (FQT)" berechnen sich wie folgt aus der in dem Formular "227a Bewertung FQT" erreichten Gesamtpunktzahl des Bieters: Punkte = 30 x (erreichte Gesamtpunktzahl Bieter / max. zu erreichende Punkte)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKlinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: C-Bögen allg. Chirurgie
BeschreibungWichtiger Hinweise zur Lieferung und Inbetriebnahme: bis zum 28.10.2025 müssen Lieferung und Inbetriebnahme abgeschlossen sein! Im Rahmen des Projekts sollen für das Klinikum Ingolstadt 5 C-Bögen Röntgengeräte beschafft werden, die sowohl in der Gefäßchirurgie als auch in der allgemeinen Chirurgie eingesetzt werden. Hierzu umfasst Los 1 einen C-Bogen mit 3D-Funktion sowie 1 C-Bogen mit Angiographie Funktion. Los 2 umfasst 3 C-Bögen für die allgemeine chirurgische Anwendungen. Zusätzlich zur Lieferung der Geräte sind umfassende Instandhaltungsverträge über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren vorgesehen. Diese beinhalten regelmäßige Wartungen, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten, Austausch von Verschleißteilen sowie Software-Updates und Remote-Support. Die Geräte müssen höchsten Anforderungen an Bildqualität, IT-Sicherheit, Hygiene und Kompatibilität mit bestehenden IT-Systemen entsprechen. Eine vollständige technische Dokumentation sowie die Einweisung des Bedienpersonals sind ebenfalls Bestandteil der Leistung. Zum Auftraggeber: Als eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Bayern bietet das Klinikum Ingolstadt die Behandlung komplexer Krankheitsbilder in Wohnortnähe. Es gehört zu den Vorreitern der Digitalisierung im Krankenhausbereich und fördert z.B. anwendungsbezogene Forschung in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen. Über 3.800 Mitarbeiter versorgen jährlich rund 33.000 stationäre/teilstationäre sowie 68.000 ambulante Patienten/-innen in 23 Kliniken und Instituten. Das Klinikum Ingolstadt ist als Haus der Versorgungsstufe II Schwerpunktversorger für die Region 10 und hält dazu eine entsprechend umfangreiche und medizinisch kompetent aufgestellte Fachabteilungsstruktur mit Spezialisierungen vor. Insbesondere die Notfallversorgung in der Region 10 wird zunehmend durch das Klinikum Ingolstadt sichergestellt.
Interne KennungLos Nr. 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33111000 Röntgengeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKrumenauerstraße 25  
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenWichtiger Hinweise zur Lieferung und Inbetriebnahme: bis zum 28.10.2025 müssen Lieferung und Inbetriebnahme abgeschlossen sein!
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungInvestitions- und Instandhaltungskosten
BeschreibungDer Preis ist die Bruttosumme aus Investitions- und Instandhaltungskosten. Angebote, deren Preis den niedrigsten Preis um 100% oder mehr übersteigen, erhalten 0 Punkte. Negative Punkte werden nicht vergeben. Angebote, deren Preis innerhalb der vorgenannten Spanne liegen, werden linear gemäß folgender Formel bewertet: Punkte = 70 x (2 x niedrigster Preis (minus) angebotener Preis) / niedrigster Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFunktionalität, Qualität, Technik
BeschreibungIm Ausschreibungstext sind technische Abfragen mit dem Hinweis "Wertungskriterium" versehen. Diese Kriterien werden wie im Dokument "Bewertungsmatrix Los 1 C-Bogen 3D+Gefäßchirurgie" bzw. "Bewertungsmatrix Los 2 C-Bögen Allgemeinchirurgie" angegeben bewertet. Die Punkte für das Zuschlagskriterium "Funktionalität, Qualität, Technik (FQT)" berechnen sich wie folgt aus der in dem Formular "227a Bewertung FQT" erreichten Gesamtpunktzahl des Bieters: Punkte = 30 x (erreichte Gesamtpunktzahl Bieter / max. zu erreichende Punkte)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKlinikum Ingolstadt GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSiemens Healthineers AG
Angebot
Kennung des Angebots05-2025 C-Bögen Röntgengeräte
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung§ 39 VgV Abs . 6 Nr. 3
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung§ 39 VgV Abs . 6 Nr. 3
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags05-2025
TitelC-Bögen Röntgengeräte
Datum der Auswahl des Gewinners21/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses02/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSiemens Healthineers AG
Angebot
Kennung des Angebots05-2025 C-Bögen Röntgengeräte
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags02-2025
Titelc-Bögen Röntgenegeräte
Datum der Auswahl des Gewinners21/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses02/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKlinikum Ingolstadt GmbH
RegistrierungsnummerDE128601139
PostanschriftKrumenauerstraße 25
StadtIngolstadt
Postleitzahl85049
Land, Gliederung (NUTS)Ingolstadt, Kreisfreie Stadt (DE211)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@klinikum-ingolstadt.de
Telefon0841
Internetadressehttps://klinikum-ingolstadt.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilian Str. 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 892176-2411
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSiemens Healthineers AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE315879502
PostanschriftKarlheinz-Kaske-Str. 5
StadtErlangen
Postleitzahl91052
Land, Gliederung (NUTS)Erlangen, Kreisfreie Stadt (DE252)
LandDeutschland
Internetadressehttp://www.siemens-healthineers.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7acb6454-698c-4af0-8ef8-c3a11b93b0b8  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/10/2025 08:52:07 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung660142-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe193/2025
Datum der Veröffentlichung08/10/2025