Beschreibung der Beschaffung
Die Freie Hansestadt Bremen beabsichtigt die Umsetzung baulicher Maßnahmen an der Wilhelm-Kaisen-Oberschule, um diese durch verschiedene Neubau- und Erweiterungs-bauvorhaben an die gestiegenen baulichen, energetischen und funktionalen Anforderun-gen anzupassen. Ein Architekturbüro hat für das Projekt die Planung bis zur Genehmi-gungsreife erstellt. Die Baugenehmigung liegt vor. Die wesentlichen Erweiterungen umfassen folgende Nutzungen: - Neubau einer Mensa, - Erweiterung der Oberschule durch mehrere Jahrgangscluster, - Ersatzneubau der bestehenden Sporthalle, - Neubau einer Grundschule. Dadurch soll der Standort zum späteren Kaisen-Campus ausgebildet werden. Derzeit be-stehen die Oberschule und Grundschule unabhängig voneinander. Ebenfalls wird die neu errichtete Mensa eine übergeordnete Rolle auf dem Campus annehmen und dient künftig auch als Veranstaltungsort des umgrenzenden Stadtteils. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Herstellung sämtlicher Gebäude als betriebs-fertige Passivhäuser (d.h. gemäß Konzept der Passivhaus-Bauweise errichtet, jedoch nicht zertifiziert) sowie sämtlicher Freianlagenflächen und -elemente als betriebsfertiges Cam-pusgelände entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung, weiterhin den für Her-stellung der südlichen Sport-Freiflächen erforderlichen Abbruch der bestehenden Sporthal-le, die Ausführungs-/Werkplanungsleistungen der Objekt-/Fachplanung für alle Objekte und die in der funktionalen Leistungsbeschreibung Bau vorgesehenen Wartungsarbeiten. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung ausreichender Finanzierungsmittel, sowohl für die Bauzwischenfinanzierung als auch für die Endfinanzierung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung Finanzierung verantwortlich. In der Planungs- und Bauphase bis zur Abnahme der Bauleistungen stellt der Auftragnehmer die Finanzierungsmittel zur Ab-deckung sämtlicher Kosten, die für ihn während der Bauphase für die Planungs- und Bau-kosten und Nebenkosten anfallen, sicher (Bauzwischenfinanzierung). Nach Abnahme der Planungs- und Bauleistungen stundet der Auftragnehmer dem Auftraggeber verzinslich die Bruttogesamtinvestitionskosten bis zum Ende eines Zeitraums von sechs Jahren nach Ab-nahme. Der Auftraggeber stimmt nach Abnahme des Vertragsobjektes dem Forderungs-kauf der Werklohnforderung zu und wird den Einrede- und Einwendungsverzicht gegen-über der refinanzierenden Bank erklären (Endfinanzierung). Für die vorgenannte Stundung der Werklohnforderung (Endfinanzierung) zahlt der Auftraggeber ab Erklärung des Einre-deverzichts Zinsen und Tilgung gemäß den Regelungen in der Leistungsbeschreibung Fi-nanzierung.