Eine Ausschreibung ist geplant, die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen nimmt aber aufgrund der Komplexität der Anforderungen mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich vorgehsehen. Die aktuellen Vertragstexte sind in technischer Hinsicht (GEFMA, VDMA, etc.), ihrer vergaberechtlichen Formulierung, wirtschaftlichen Aspekten und dem strukturellen Aufbau (Integration in ein CAFM-System) zu prüfen. Ein entsprechender Zeitplan ist erstellt.
Aufgrund der nur begrenzten personellen Kapazitäten kann trotz Unterstützung durch den externen Berater mit der Vergabereife frühestens ab Anfang 2025 gerechnet werden.
Zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe ist der bestehende Vertrag zwingend, um weitere 26 Monate zu verlängern. Alle Konditionen und Bestimmungen des ursprünglichen Vertrages E_061_246856 behalten ihre Gültigkeit.
Eine vorübergehende Beauftragung eines Interimsdienstleisters als Überbrückung bis zur endgültigen Ausschreibung ist aus technischen Gründen nicht umsetzbar.